BAT Anlage 1a Teil IV Abschnitt D:
Angestellte im nautischen- und schiffsmaschinentechnischen Dienst der Lnder

 

 

Vorbemerkung: Dieser Abschnitt gilt nicht fr die Freie Hansestadt Bremen sowie fr die Freie und Hansestadt Hamburg

 

(siehe die Protokollnotizen Nrn. [1] , [2] , [3] und [4] hierzu)

 

 

Nautische Angestellte

Lotsen

Schiffsfhrer

Gertefhrer

Steuermann - Steuerleute

Leitende Maschinisten oder Alleinmaschinisten

Alleinmaschinisten

Wachmaschinisten

Wachleitende Schleusenmeister und Hafenmeister

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