BAT Anlage 1a Teil IV Abschnitt D:
Angestellte im nautischen- und schiffsmaschinentechnischen Dienst der Lnder
Vorbemerkung: Dieser Abschnitt gilt nicht fr die Freie Hansestadt Bremen sowie fr die Freie und Hansestadt Hamburg
(siehe die Protokollnotizen Nrn. [1] , [2] , [3] und [4] hierzu)