BAT Anlage 1a Teil IV Abschnitt D:
Nautische Angestellte
Vergtungsgruppe IVa

 


1. Nautische Angestellte mit Patent AG, die an Land Ttigkeiten ausben, fr die das Patent AG vorgeschrieben oder notwendige Voraussetzung ist

 

nach fnfjhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe IVb Fallgruppe 1.

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