BAT Anlage 1a Teil IV Abschnitt D:
Nautische Angestellte
Vergtungsgruppe Va

 


1. Nautische Angestellte mit Patent AG, die an Land Ttigkeiten ausben, fr die das Patent AG vorgeschrieben oder notwendige Voraussetzung ist, whrend der ersten sechs Monate der Berufsausbung nach Erwerb des Patents AG.

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