BAT Anlage 1a Teil IV Abschnitt D:
Nautische Angestellte
Vergtungsgruppe Vb

 


1. Nautische Angestellte mit Patent AM, die an Land Ttigkeiten ausben, fr die das Patent AM vorgeschrieben oder notwendige Voraussetzung ist.

 

nach fnfjhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe Vc Fallgruppe 1.

Datenschutz