Protokollnotiz Nr. 1

Hngt die Eingruppierung von der Zahl der Vollportionen ab, so ist Teilverpflegung mit dem Anteil in Vollportionen umzurechnen, der sich nach den Tarifvorschriften ber die Anrechnung von Sachbezgen als Wert der Teilverpflegung ergibt. Wird in einer Kche nur Mittagessen zubereitet, so werden die Mittagessenportionen zur Hlfte als Vollportionen angerechnet.

 

Bei der Zahl der Vollportionen bleibt die Zahl der Ditportionen unbercksichtigt. Werden von der Hauptkche an die Ditkche die Grundnahrungsmittel (z. B. Kartoffeln, Fleisch, Gemse) gelieferte), gilt folgender Umrechnungsschlssel:

 

a) Bei Lieferung der Grundnahrungsmittel fr alle Mahlzeiten gelten drei Diatportionen als zwei Vollportionen.

 

b) Werden die Grundnahrungsmittel nicht fr alle Mahlzeiten geliefert, gelten drei Ditportionen als eine Vollportion.

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