BAT Anlage 1a Teil IV Abschnitt E:
Anstalten und Heime auerhalb der SR 2a bzw. 2c
Vergtungsgruppe IXb

 


1. Angestellte in der Ttigkeit von Wirtschafterinnen.

 

(Hierzu Protokollnotiz Nr. [5] )

 

Ferner, wenn sie als Angestellte beschftigt sind ( 1 Abs. 2):

 

2. Wirtschaftsgehilfen (Wirtschaftsgehilfinnen) mit entsprechender Ttigkeit (z.B. Annahme und Ausgabe der Wsche; Zubereiten, Portionieren und Ausgeben der Kaltverpflegung; Ausgeben von Textilien. Hausrat oder Wirtschaftsbedarf.

 








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