BAT Anlage 1a Teil IV Abschnitt E:
Anstalten und Heime auerhalb der SR 2a bzw. 2c
Vergtungsgruppe IXb
1. Angestellte in der Ttigkeit von Wirtschafterinnen.
(Hierzu Protokollnotiz Nr. [5] )
Ferner, wenn sie als Angestellte beschftigt sind ( 1 Abs. 2):
2. Wirtschaftsgehilfen (Wirtschaftsgehilfinnen) mit entsprechender Ttigkeit (z.B. Annahme und Ausgabe der Wsche; Zubereiten, Portionieren und Ausgeben der Kaltverpflegung; Ausgeben von Textilien. Hausrat oder Wirtschaftsbedarf.