Protokollnotiz Nr. 3

Hauswirtschaftsleiterinnen sind Angestellte mit staatlicher Prfung oder mit staatlicher Anerkennung als Hauswirtschaftsleiterin, als Wirtschaftsleiterin oder als hauswirtschaftliche Betriebsleiterin.

 

Angestellte, die am 31. Mai 1972 seit mindestens zehn Jahren die Ttigkeit von Hauswirtschaftsleiterinnen ausgebt haben, ohne die staatliche Prfung abgelegt oder die staatliche Anerkennung erlangt zu haben, werden fr diesen Tarifvertrag den Hauswirtschaftsleiterinnen mit staatlicher Prfung oder mit staatlicher Anerkennung gleichgestellt. Die Gleichstellung tritt fr die am 1. Juni 1972 in der Ttigkeit von Hauswirtschaftsleiterinnen beschftigten Angestellten nach Vollendung einer zehnjhrigen entsprechenden Ttigkeit ein. Nach dem 31. Mai 1972 eingestellte Angestellte in der Ttigkeit von Hauswirtschaftsleiterinnen fallen nicht unter diese Regelung.

Datenschutz