Nr. 10
der Vorbemerkungen zu allen Vergtungsgruppen

 

 

Vergtungsgruppenzulagen gelten, soweit tarifvertraglich nichts anderes vereinbart ist, bei der Bemessung des Sterbegeldes ( 41) und des bergangsgeldes ( 63 ) als Bestandteil der Vergtung ( 26).

Datenschutz