Vergtungsgruppe I

 


1a. Angestellte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung und entsprechender Ttigkeit sowie sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Ttigkeiten ausben,

 

deren Ttigkeit deutlich hher zu bewerten ist als eine Ttigkeit nach Vergtungsgruppe 1a Fallgruppe 1a.

 

(Hierzu Protokollnotiz Nr. [1] )

 

1b. Angestellte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung und entsprechender Ttigkeit sowie sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Ttigkeiten ausben,

 

denen mindestens acht Angestellte mindestens der Vergtungsgruppe IIa durch ausdrckliche Anordnung stndig unterstellt sind.

 

(Hierzu Protokollnotizen Nrn. [1] und [6] )

 

2. Angestellte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung und entsprechender Ttigkeit in der Forschung, deren Ttigkeit deutlich hher zu bewerten ist als eine Ttigkeit nach Vergtungsgruppe Ia Fallgruppe 2.

 

(Hierzu Protokollnotizen Nrn. [1] und [2] )

 

3. Angestellte in kommunalen Einrichtungen und Betrieben, deren Ttigkeit wegen der Schwierigkeit der Aufgaben und der Gre ihrer Verantwortung ebenso zu bewerten ist wie Ttigkeiten nach Fallgruppe 1a.

 

(Hierzu Protokollnotiz Nr. [7] )

 

4. rzte in Anstalten und Heimen gem SR 2a und SR 2e III, die als stndige Vertreter des leitenden Arztes durch ausdrckliche Anordnung bestellt sind, wem dem leitenden Arzt mindestens neun rzte stndig unterstellt sind.

 

(Hierzu Protokollnotizen Nrn. [3] und [4] )

 

5. Apotheker als Leiter von Apotheken, denen mindestens fnf Apotheker durch ausdrckliche Anordnung stndig unterstellt sind.

 

(Hierzu Protokollnotiz Nr. [4] )

 

6. Zahnrzte in Anstalten und Heimen gem SR 2a und SR 2e III, die als stndige Vertreter des leitenden Zahnarztes durch ausdrckliche Anordnung bestellt sind, wenn dem leitenden Zahnarzt mindestens neun Zahnrzte stndig unterstellt sind.

 

(Hierzu Protokollnotizen Nrn. [3] und [4] )

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