Vergtungsgruppe Ia

 


1a. Angestellte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung und entsprechender Ttigkeit sowie sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Ttigkeiten ausben,

 

deren Ttigkeit sich durch das Ma der damit verbundenen Verantwortung erheblich aus der Vergtungsgruppe 1b Fallgruppe 1a heraushebt.

 

(Hierzu Protokollnotiz Nr. [1] )

 

1b. Angestellte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung und entsprechender Ttigkeit sowie sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Ttigkeiten ausben,

 

denen mindestens fnf Angestellte mindestens der Vergtungsgruppe IIa durch ausdrckliche Anordnung stndig unterstellt sind.

 

(Hierzu Protokollnotizen Nrn. [1] und [6] )

 

2. Angestellte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung und entsprechender Ttigkeit in der Forschung, deren Ttigkeit sich dadurch aus der Vergtungsgruppe Ib Fallgruppe 6 heraushebt, da sie bei schwierigen Forschungsaufgaben hochwertige Leistungen erfordert.

 

(Hierzu Protokollnotizen Nrn. [1] und [2] )

 

3. Angestellte in kommunalen Einrichtungen und Betrieben, deren Ttigkeit wegen der Schwierigkeit der Aufgaben und der Gre ihrer Verantwortung ebenso zu bewerten ist wie Ttigkeiten nach Fallgruppe 1a.

 

(Hierzu Protokollnotiz Nr. [7] )

 

4. Fachrzte mit entsprechender Ttigkeit nach achtjhriger rztlicher Ttigkeit in Vergtungsgruppe Ib.

 

5. rzte in Anstalten und Heimen gem SR 2a und SR 2e III, die als stndige Vertreter des leitenden Arztes durch ausdrckliche Anordnung bestellt sind, wenn dem leitenden Arzt mindestens sechs rzte stndig unterstellt sind.

 

(Hierzu Protokollnotizen Nrn. [3] und [4] )

 

6. rzte in Anstalten und Heimen gem SR 2a und SR 2e III, die aufgrund ausdrcklicher Anordnung einem der nachstehenden Gebiete vorstehen und berwiegend auf diesem Gebiet ttig sind, nach vierjhriger Ttigkeit in Vergtungsgruppe Ib Fallgruppe 9:

 

Ansthesie, Blutzentrale, Pathologie, Rntgenologie, Zentrallaboratorium.

 

7. rzte in Anstalten und Heimen gem SR 2a und SR 2e III, die aufgrund ausdrcklicher Anordnung einen selbstndigen Funktionsbereich innerhalb einer Fachabteilung oder innerhalb eines Fachbereiches leiten und berwiegend in diesem Funktionsbereich ttig sind, nach vierjhriger Ttigkeit in Vergtungsgruppe Ib Fallgruppe 10.

 

(Hierzu Protokollnotiz Nr. [5] )

 

8. rzte, denen mindestens fnf rzte oder Zahnrzte durch ausdrckliche Anordnung stndig unterstellt sind.

 

(Hierzu Protokollnotiz Nr. [4 )

 

9. rzte als Leiter von Blutzentralen auerhalb der Anstalten und Heime gem SR 2a und SR 2e III nach vierjhriger Ttigkeit in Vergtungsgruppe Ib Fallgruppe 12.

 

10. Apotheker als Leiter von Apotheken, denen mindestens vier Apotheker durch ausdrckliche Anordnung stndig unterstellt sind.

 

(Hierzu Protokollnotiz Nr. [4] )

 

11. Fachtierrzte mit entsprechender Ttigkeit nach achtjhriger tierrztlicher Ttigkeit in Vergtungsgruppe Ib.

 

12. Tierrzte, denen mindestens fnf Tierrzte durch ausdrckliche Anordnung stndig unterstellt sind.

 

(Hierzu Protokollnotiz Nr. [4] )

 

13. Fachzahnrzte mit entsprechender Ttigkeit nach achtjhriger zahnrztlicher Ttigkeit in Vergtungsgruppe Ib.

 

14. Zahnrzte in Anstalten und Heimen gem SR 2a und SR 2e III, die als stndige. Vertreter des leitenden Zahnarztes durch ausdrckliche Anordnung bestellt sind, wenn dem leitenden Zahnarzt mindestens sechs Zahnrzte stndig unterstellt sind.

 

(Hierzu Protokollnotizen Nrn. [3] und [4] )

 

15. Zahnrzte, denen mindestens fnf Zahnrzte durch ausdrckliche Anordnung stndig unterstellt sind.

 

(Hierzu Protokollnotiz Nr. [4] )

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