Vergtungsgruppe VIII

 


1a. Angestellte im Bro-, Registratur-, Kassen-, Buchhalterei-, Sparkassen-, sonstigen Innendienst und im Auendienst mit schwierigerer Ttigkeit (z.B. Mitwirkung bei der Bearbeitung lauf endet oder gleichartiger Geschfte nach Anleitung, Entwerfen von dabei zu erledigenden Schreiben nach skizzierten Angaben; Erledigung stndig wiederkehrender Arbeiten in Anlehnung an hnliche Vorgnge, auch ohne Anleitung; Fhrung von Brieftagebchern schwieriger Art; Fhrung von nach technischen oder wissenschaftlichen Merkmalen geordneten Karteien sowie von solchen Karteien, deren Fhrung die Kenntnis fremder Sprachen voraussetzt; buchhalterische bertragungsarbeiten; Zinsstaffelbereehnungen; Kontenfhrung). *

 

1b. Angestellte im Bro-, Buchhalterei-, sonstigen Innendienst und im Auendienst, deren Ttigkeit sich dadurch aus der Fallgruppe 1 a heraushebt, da sie mindestens zu einem Viertel grndliche Fachkenntnisse erfordert.

 

(Erforderlich sind nhere Kenntnisse von Gesetzen, Verwaltungsvorschriften und Tarifbestimmungen usw. des Aufgabenkreises.) *

 

(Hierzu Protokollnotiz Nr. [9] )

 

2. bis 3. - gestrichen -

 

3a. Angestellte, die Buchungen mittels Buchungsmaschinen vornehmen (Maschinenbucher). *

 

4. Angestellte mit schwierigerer Ttigkeit in Bchereien, Archiven, Museen und anderen wissenschaftlichen Anstalten. *

 

5. bis 7. - gestrichen -

 

8. Angestellte im Funkdienst, die auer der Bedienung der Apparate die Pflege und Unterhaltung ihrer Station ohne technische Hilfe zu besorgen haben. *

 

9. - gestrichen -

 

10. Angestellte in Stellen von Kstern. *

 

11. Angestellte zur Fhrung von Geld- und Haushaltsvoranschlagskontrollen. *

 

12. - gestrichen -

 

13. - gestrichen -

 

14. Angestellte fr schwierigere Rechenarbeiten in den vier Grundrechnungsarten bei wissenschaftlichen Instituten. *

 

15. bis 18. - gestrichen -

 

19. Abrechnungskassierer bei den Versorgungsbetrieben mit schwierigerer Ttigkeit. (Eine schwierigere Ttigkeit liegt vor, wenn das Ablesen sich auf mehrere verschiedenartige Meinstrumente und demzufolge das beim direkten Inkasso mit dem Ablesen verbundene Berechnen und Einziehen auf Tarife mehrerer verschiedenartiger Versorgungsbetriebe erstreckt oder beim gleichzeitigen Berechnen und Einziehen mehrerer Tarifstze einer der errechneten Betrge der Rechtsnatur einer ffentlich-rechtlichen Gebhr hat oder zum direkten Inkasso auf Grund betrieblicher Ausbildung eine beratende, werbende oder verkaufsvermittelnde Ttigkeit hinzutritt.) *

 

20. Frsorgerische Hilfskrfte mit theoretischer oder praktischer Fachausbildung auf dem Gebiete der Wohlfahrtspflege (einschlielich des ffentlichen Gesundheitsdienstes) ohne staatliche Abschluprfung. *

 

21. bis 23. - gestrichen -

 

24. Krankenbesucher mit mehrjhrigen praktischen Erfahrungen und entsprechenden Leistungen in besonders schwieriger Ttigkeit. *

 

25. bis 26. - gestrichen -

 

27. Magazin-, Lager- und Lagerhofvorsteher. *

 

28. Fleischkontrolleure im Sinne des 6 Abs. 5 Nr. 1 und 2 des Fleischhygienegesetzes.

 

29. Fleischkontrolleure im Sinne des 6 Abs. 5 Nr. 3 des Fleischhygienegesetzes in besonderer Stellung.

 

30. Geflgelfleischkontrolleure im Sinne der Verordnung ber Geflgelfleischkontrolleure

 

31. bis 35. - gestrichen -

 

36. Wirtschaftsvorsteher (Wirtschaftsvorsteherinnen) - z.B. in der Material-, Wsche- und Kchenverwaltung. *

 

37. bis 42. - gestrichen -

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