Vergtungsgruppe VII

 


1a. Angestellte im Bro-, Buchhalterei-, sonstigen Innendienst und im Auendienst, deren Ttigkeit grndliche und vielseitige Fachkenntnisse erfordert.

 

(Die grndlichen und vielseitigen Fachkenntnisse brauchen sich nicht auf das gesamte Gebiet der Verwaltung [des Betriebes], bei der der Angestellte beschftigt ist, zu beziehen. Der Aufgabenkreis des Angestellten mu aber so gestaltet sein, da er nur beim Vorhandensein grndlicher und vielseitiger Fachkenntnisse ordnungsgem bearbeitet werden kann.) *

 

1b. Angestellte im Bro-, Buchhalterei-, sonstigen Innendienst und im Auendienst, deren Ttigkeit grndliche Fachkenntnisse erfordert.

 

(Erforderlich sind nhere Kenntnisse von Gesetzen, Verwaltungsvorschriften und Tarifbestimmungen usw. des Aufgabenkreises.) *

 

(Hierzu Protokollnotiz Nr. [9] )

 

1c. Angestellte im Bro-, Buchhalterei-, sonstigen Innendienst und im Auendienst, deren Ttigkeit sich dadurch aus der Vergtungsgruppe VIII Fallgruppe 1a heraushebt, da sie mindestens zu einem Viertel grndliche Fachkenntnisse erfordert,

 

nach zweijhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe VIII Fallgruppe 1b.

 

(Der Klammersatz zu Fallgruppe 1b gilt.)

 

(Hierzu Protokollnotiz Nr. [9] )

 

2. Angestellte, die nach mit dem Hinweiszeichen * gekennzeichneten Ttigkeitsmerkmalen in der Vergtungsgruppe VIII eingruppiert sind, nach dreijhriger Bewhrung in einer Ttigkeit der Vergtungsgruppe VIII.

 

(Hierzu Protokollnotiz Nr. [15] )

 

3. Angestellte in Kassen, die verantwortlich Personen- oder Sachkonten fhren oder verwalten. *

 

(Hierzu Protokollnotizen Nrn. [10] , [11] und [11a] )

 

3a. Angestellte in Finanzkassen, deren Ttigkeit grndliche Fachkenntnisse erfordert.

 

(Erforderlich sind nhere Kenntnisse von Gesetzen und Verwaltungsvorschriften usw. des Aufgabenkreises.) *

 

(Hierzu Protokollnotiz Nr. [10] )

 

4. Maschinenbucher auf Arbeitspltzen mit umfangreichem und vielfltigem Buchungsanfall. *

 

- Funote 1 -

5. Berechner von Dienst- oder Versorgungsbezgen, von Vergtungen oder Lhnen einschlielich der Krankenbezge, Urlaubsvergtungen oder Urlaubslhne, deren Ttigkeit grndliche Fachkenntnisse erfordert. *

 

(Hierzu Protokollnotiz Nr. [8] )

 

6. Kassierer in kleineren Kassen. *

 

(Hierzu Protokollnotizen Nrn. [10] und [11c] )

 

7. Zahlstellenverwalter grerer Zahlstellen. *

 

8. Verwalter von Einmannkassen. *

 

(Hierzu Protokollnotiz Nr. [10] )

 

9. - gestrichen -

 

10. Registraturangestellte mit grndlichen Fachkenntnissen.

 

(Erforderlich sind eingehende Kenntnisse im Geschftsbereich, in der Weiterfhrung und im Ausbau einer Registratur.) *

 

11. Angestellte in Bchereien mit grndlichen Fachkenntnissen im Bibliotheksdienst. *

 

12. Angestellte in Archiven, Museen und anderen wissenschaftlichen Anstalten mit grndlichen Fachkenntnissen. *

 

13. - gestrichen -

 

14. Angestellte fr Rechenarbeiten bei wissenschaftlichen Instituten, die sich durch ihre Ttigkeit aus der Vergtungsgruppe VIII herausheben. *

 

15. - gestrichen -

 

16. Druckereifaktoren im Angestelltenverhltnis und Hilfsfaktoren bei der (Reichs-) Druckerei und anderen groen Druckereien. *

 

17. bis 21. - gestrichen -

 

22. Vorsteher von Kanzleien. (Als solche gelten nur Angestellte, die einer Kanzlei von mindestens fnf Kanzleikrften vorstehen.) *

 

23. bis 24. - gestrichen -

 

25. Lektoren, soweit nicht in Vergtungsgruppe VIb. *

 

26. Magazin- und Lagervorsteher mit besonderer Verantwortung in besonders wertvollen Lagern. *

 

27. Fleischkontrolleure im Sinne des 6 Abs. 5 Nr. 1 und 2 des Fleischhygienegesetzes

 

nach dreijhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe VIII Fallgruppe 28.

 

28. Fleischkontrolleure im Sinne des 6 Abs. 5 Nr. 3 des Fleischhygienegesetzes in besonderer Stellung

 

nach dreijhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe VIII Fallgruppe 29.

 

29. Geflgelfleischkontrolleure im Sinne der Verordnung ber Geflgelfleischkontrolleure.

 

nach dreijhriger Bewhrung in der Vergtungsgruppe VIII Fallgruppe 30.

 

30. bis 37. - gestrichen -

 

38. Wirtschaftsvorsteher (Wirtschaftsvorsteherinnen) - z.B. in Material-, Wsche- und Kchenverwaltung - in Stellen von besonderer Bedeutung. *

 

39. bis 41. - gestrichen -

 

42. Angestellte, die eine der nachstehenden Ttigkeit gleichwertige Ttigkeit ausben:

 

Angestellte des Eurofunk- und berseekabeldienstes sowie des Kabeldienstes des Telegraphenamtes Hamburg, soweit sie die Aufstiegsprfung (frhere Hauptprfung) bestanden haben. *

 

42a. Leiter von Registraturen. *

 

(Hierzu Protokollnotiz Nr. [23] )

 

42b. - gestrichen -

 

42c. - gestrichen -

 

42d. Vorlesekrfte fr Blinde. *

 


Ferner, wenn sie als Angestellte beschftigt sind ( 1 Abs. 2):

 

43. - gestrichen -

 











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