BAT Anlage 1a (VKA)
II. Besondere Ttigkeitsmerkmale
E. Angestellte als Forstaufseher und Forstwarte
siehe Hierzu die Protokollerklrungen Nrn. [1] , [2] , [3] und [4]
Vergtungsgruppe Vc
Angestellte mit Forstwartprfung in der Ttigkeit von Forstwarten mit schwieriger und verantwortlicher Ttigkeit
nach fnfjhriger Bewhrung in dieser Ttigkeit.
Vergtungsgruppe VI b
Angestellte mit Forstwartprfung in der Ttigkeit von Forstwarten, die sich durch eine schwierige oder verantwortliche Ttigkeit aus der Vergtungsgruppe VII herausheben.
(Als schwierige Ttigkeiten im Sinne dieser Fallgruppe gelten z.B. Ttigkeiten in Dienstbezirken mit vielfltigen Baumarten oder in Dienstbezirken mit zahlreichen Waldbesitzern. Als verantwortliche Ttigkeit im Sinne dieser Fallgruppe gilt z.B. der Forstschutz in stark besuchten Erholungswaldungen.)
Vergtungsgruppe VII
1. Angestellte mit Forstwartprfung in der Ttigkeit von Forstwarten
nach einjhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe VIII,
wenn ihnen ein Dienstbezirk bertragen ist.
2. Angestellte mit Forstwartprfung in der Ttigkeit von Forstwarten
nach fnfjhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe VIII.
Vergtungsgruppe VIII
1. Angestellte mit Forstwartprfung in der Ttigkeit von Forstwarten.
2. Angestellte ohne Forstwartprfung in der Ttigkeit von Forstwarten
nach langjhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe IXb,
wenn ihnen ein Dienstbezirk bertragen ist.
Vergtungsgruppe IX
1. Angestellte in der Ttigkeit von Forstaufsehern
2. Angestellte ohne Forstwartprfung in der Ttigkeit von Forstwarten.