BAT Anlage 1a (VKA)
II. Zustzliche Ttigkeitsmerkmale
H. Angestellte im Sozial- und Erziehungsdienst
Angestellte und Meister im handwerklichen Erziehungsdienst
VII: 4 - VIb: 2, 3, 4 - Vc: 1, 2, 3, 4 - Vb: 1, 2, 3 - IVb: 1, 2
Vergtungsgruppe VII
4. Angestellte im handwerklichen Erziehungsdienst mit abgeschlossener Berufsausbildung.
(Hierzu Protokollerklrung Nr. [1] )
Vergtungsgruppe VIb
2. Angestellte im handwerklichen Erziehungsdienst mit abgeschlossener Berufsausbildung als Leiter von Ausbildungs- oder Berufsfrderungswerksttten oder Werksttten fr Behinderte.
(Hierzu Protokollerklrung Nr. [1] )
3. Angestellte im handwerklichen Erziehungsdienst mit abgeschlossener Berufsausbildung, die durch ausdrckliche Anordnung als stndige Vertreter von Leitern von Ausbildungs- oder Berufsfrderungswerksttten oder Werksttten fr Behinderte der Vergtungsgruppe V b Fallgruppe 1 bestellt sind.
(Hierzu Protokollerklrungen Nrn. [1] und [4] )
4. Angestellte im handwerklichen Erziehungsdienst mit abgeschlossener Berufsausbildung
nach vierjhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe VII Fallgruppe 4.
(Hierzu Protokollerklrung Nr. [1] )
Vergtungsgruppe Vc
1. Handwerksmeister, Industriemeister oder Grtnermeister im handwerklichen Erziehungsdienst als Leiter von Ausbildungs- oder Berufsfrderungswerksttten oder Werksttten fr Behinderte.
(Hierzu Protokollerklrung Nr. [1] )
2. Handwerksmeister, Industriemeister oder Grtnermeister im handwerklichen Erziehungsdienst, die durch ausdrckliche Anordnung als stndige Vertreter von Leitern von Ausbildungs- oder Berufsfrderungswerksttten oder Werksttten fr Behinderte der Vergtungsgruppe IV b Fallgruppe 1 bestellt sind.
(Hierzu Protokollerklrungen Nrn. [1] und [4] )
3. Angestellte im handwerklichen Erziehungsdienst mit abgeschlossener Berufsausbildung als Leiter von Ausbildungsoder Berufsfrderungswerksttten oder Werksttten fr Behinderte,
nach vierjhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe VI b Fallgruppe 2.
(Hierzu Protokollerklrung Nr. [1] )
4. Angestellte im handwerklichen Erziehungsdienst, die durch ausdrckliche Anordnung als stndige Vertreter von Leitern von Ausbildungs- oder Berufsfrderungswerksttten oder Werksttten fr Behinderte der Vergtungsgruppe V b Fallgruppe 1 bestellt sind,
nach vierjhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe VI b Fallgruppe 3.
(Hierzu Protokollerklrung Nr. [1] und [4] )
Vergtungsgruppe Vb
1. Handwerksmeister, Industriemeister oder Grtnermeister im handwerklichen Erziehungsdienst als Leiter von groen Ausbildungs- oder Berufsfrderungswerksttten oder Werksttten fr Behinderte.
(Hierzu Protokollerklrung Nr. [1] )
2. Handwerksmeister, Industriemeister oder Grtnermeister im handwerklichen Erziehungsdienst als Leiter von Ausbildungs- oder Berufsfrderungswerksttten oder Werksttten fr Behinderte,
nach vierjhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe V c Fallgruppe 1.
(Hierzu Protokollerklrung Nr. [1] )
3. Handwerksmeister, Industriemeister oder Grtnermeister im handwerklichen Erziehungsdienst, die durch ausdrckliche Anordnung als stndige Vertreter von Leitern von Ausbildungs- oder Berufsfrderungswerksttten oder Werksttten fr Behinderte der Vergtungsgruppe IV b Fallgruppe 1 bestellt sind,
nach vierjhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe V c Fallgruppe 2.
(Hierzu Protokollerklrungen Nrn. [1] und [4] )
Vergtungsgruppe IVb
1. Handwerksmeister, Industriemeister oder Grtnermeister im handwerklichen Erziehungsdienst als Leiter von Ausbildungs- oder Berufsfrderungswerksttten oder Werksttten fr Behinderte, die sich durch den Umfang und die Bedeutung ihres Aufgabengebietes wesentlich aus der Vergtungsgruppe V b Fallgruppe 1 herausheben.
(Hierzu Protokollerklrung Nr. [1] )
2. Handwerksmeister, Industriemeister oder Grtnermeister im handwerklichen Erziehungsdienst als Leiter von groen Ausbildungs- oder Berufsfrderungswerksttten oder Werksttten fr Behinderte
nach vierjhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe V b Fallgruppe 1.
(Hierzu Protokollerklrung Nr. [1] )