BAT Anlage 1a (VKA)
II. Zustzliche Ttigkeitsmerkmale
H. Angestellte im Sozial- und Erziehungsdienst
Erzieherinnen

 

 

VII: 3 - VIb: 5 - Vc: 5, 6, 7 - Vb: 4, 5

 

 

 

Vergtungsgruppe VII

 

3. Angestellte in der Ttigkeit von Erzieherinnen mit staatlicher Anerkennung.

 

(Hierzu Protokolleklrungen Nrn. [1] und [3] )

 

Vergtungsgruppe VIb

 

5. Erzieherinnen mit staatlicher Anerkennung und entsprechender Ttigkeit sowie sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Ttigkeiten ausben.

 

(Hierzu Protokolleklrungen Nrn. [1] , [3] und [5] )

 

Vergtungsgruppe Vc

 

5. Erzieherinnen mit staatlicher Anerkennung und entsprechender Ttigkeit sowie sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Ttigkeiten ausben, mit besonders schwierigen fachlichen Ttigkeiten.

 

(Hierzu Protokolleklrungen Nrn. [1] , [3] , [5] und [6] )

 

6. Erzieherinnen mit staatlicher Anerkennung und entsprechender Ttigkeit sowie sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Ttigkeiten ausben, in Schulkindergrten, Vorklassen oder Vermittlungsgruppen fr nicht schulpflichtige Kinder.

 

Funote I:

(Hierzu Protokolleklrungen Nrn. [5] und [10] )

 

7. Erzieherinnen mit staatlicher Anerkennung und entsprechender Ttigkeit sowie sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Ttigkeiten ausben,

 

nach dreijhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe VI b Fallgruppe 5.

 

Funote II:

(Hierzu Protokolleklrungen Nrn. [1] , [3] und [5] )

 

Vergtungsgruppe Vb

 

4. Erzieherinnen mit staatlicher Anerkennung und entsprechender Ttigkeit sowie sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Ttigkeiten ausben,

 

mit fachlich koordinierenden Aufgaben fr mindestens drei Angestellte mindestens der Vergtungsgruppe V c Fallgruppe 5.

 

Funote I:

(Hierzu Protokolleklrungen Nrn. [1] , [3] und [5] )

 

5. Erzieherinnen mit staatlicher Anerkennung und entsprechender Ttigkeit sowie sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Ttigkeiten ausben,

 

mit besonders schwierigen fachlichen Ttigkeiten,

 

nach vierjhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe V c Fallgruppe 5.

 

(Hierzu Protokolleklrungen Nrn. [1] , [3] , [5] und [6] )

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