BAT Anlage 1a (VKA)
II. Zustzliche Ttigkeitsmerkmale
H. Angestellte im Sozial- und Erziehungsdienst
Heilpdagogen
Vc: 8 - Vb: 6
Vergtungsgruppe Vc
8. Heilpdagogen mit staatlicher Anerkennung und entsprechender Ttigkeit.
(Hierzu Protokollerklrungen Nrn. [1] und [8] )
Vergtungsgruppe Vb
6. Heilpdagogen mit staatlicher Anerkennung und entsprechender Ttigkeit
nach vierjhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe V c Fallgruppe 8.