BAT Anlage 1a (VKA)
II. Zustzliche Ttigkeitsmerkmale
H. Angestellte im Sozial- und Erziehungsdienst
Heilpdagogen

 

 

Vc: 8 - Vb: 6

 

 

 

Vergtungsgruppe Vc

 

8. Heilpdagogen mit staatlicher Anerkennung und entsprechender Ttigkeit.

 

(Hierzu Protokollerklrungen Nrn. [1] und [8] )

 

Vergtungsgruppe Vb

 

6. Heilpdagogen mit staatlicher Anerkennung und entsprechender Ttigkeit

 

nach vierjhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe V c Fallgruppe 8.

 

(Hierzu Protokollerklrungen Nrn. [1] und [8] )

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