BAT Anlage 1a (VKA)
II. Zustzliche Ttigkeitsmerkmale
H. Angestellte im Sozial- und Erziehungsdienst
Sozialarbeiter/Sozialpdagogen

 

 

Vc: 9 - Vb: 10 - IVb: 16, 17 - IVa: 15, 16 - III: 6, 7 - II: 2

 

 

 

Vergtungsgruppe Vc

 

9. Angestellte in der Ttigkeit von Sozialarbeitern/Sozialpdagogen mit staatlicher Anerkennung.

 

(Hierzu Protokollnotiz Nr. [1] )

 

Vergtungsgruppe Vb

 

10. Sozialarbeiter/Sozialpdagogen mit staatlicher Anerkennung und entsprechender Ttigkeit sowie sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Ttigkeiten ausben.

 

(Hierzu Protokollnotiz Nr. [1] )

 

Vergtungsgruppe IVb

 

16. Sozialarbeiter/Sozialpdagogen mit staatlicher Anerkennung und entsprechender Ttigkeit sowie sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Ttigkeiten ausben,

 

mit schwierigen Ttigkeiten.

 

Funote I:

(Hierzu Protokollnotizen Nrn. [1] und [12] )

 

17. Sozialarbeiter/Sozialpdagogen mit staatlicher Anerkennung und entsprechender Ttigkeit sowie sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Ttigkeiten ausben,

 

nach zweijhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe V b Fallgruppe 10.

 

Funote II:

(Hierzu Protokollnotiz Nr. [1] )

 

Vergtungsgruppe IVa

 

15. Sozialarbeiter/Sozialpdagogen mit staatlicher Anerkennung und entsprechender Ttigkeit sowie sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Ttigkeiten ausben,

 

deren Ttigkeit sich durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus der Vergtungsgruppe IV b Fallgruppe 16 heraushebt.

 

(Hierzu Protokollnotiz Nr. [1] )

 

16. Sozialarbeiter/Sozialpdagogen mit staatlicher Anerkennung und entsprechender Ttigkeit sowie sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Ttigkeiten ausben,

 

deren Ttigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus der Vergtungsgruppe IV b Fallgruppe 16 heraushebt.

 

(Hierzu Protokollnotiz Nr. [1] )

 

Vergtungsgruppe III

 

6. Sozialarbeiter/Sozialpdagogen mit staatlicher Anerkennung und entsprechender Ttigkeit sowie sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Ttigkeiten ausben,

 

deren Ttigkeit sich durch das Ma der damit verbundenen Verantwortung erheblich aus der Vergtungsgruppe IV a Fallgruppe 15 heraushebt.

 

(Hierzu Protokollnotiz Nr. [1] )

 

7. Sozialarbeiter/Sozialpdagogen mit staatlicher Anerkennung und entsprechender Ttigkeit sowie sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Ttigkeiten ausben,

 

deren Ttigkeit sich durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus der Vergtungsgruppe IV b Fallgruppe 16 heraushebt,

 

nach vierjhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe IV a Fallgruppe 15.

 

(Hierzu Protokollnotiz Nr. [1] )

 

Vergtungsgruppe II

 

2. Sozialarbeiter/Sozialpdagogen mit staatlicher Anerkennung und entsprechender Ttigkeit sowie sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Ttigkeiten ausben,

 

deren Ttigkeit sich durch das Ma der damit verbundenen Verantwortung erheblich aus der Vergtungsgruppe IV a Fallgruppe 15 heraushebt,

 

nach fnfjhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe III Fallgruppe 6.

 

(Hierzu Protokollnotiz Nr. [1] )

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