BAT Anlage 1a (VKA)
I. Allgemeine Vergtungsordnung
Vergtungsgruppe VIII


1a) Angestellte im Bro-, Registratur-, Kassen-, Buchhalterei- sonstigen Innendienst und im Auendienst mit schwierigerer Ttigkeit (z.B. Mitwirkung bei der Bearbeitung laufender oder gleichartiger Geschfte nach Anleitung, Entwerfen von dabei zu erledigenden Schreiben nach skizzierten Angaben, Erledigung stndig wiederkehrender Arbeiten in Anlehnung an hnliche Vorgnge, auch ohne Anleitung; Fhrung von Brieftagebchern schwieriger Art: Fhrung von nach technischen oder wissenschaftlichen Merkmalen geordneten Karteien sowie von solchen Karteien, deren Fhrung die Kenntnis fremder Sprachen voraussetzt; buchhalterische bertragungsarbeiten; Zinsstaffelberechnungen- Kontenfhrung).

 

b) Angestellte im Bro-, Buchhalterei- sonstigen Innendienst und im Auendienst, deren Ttigkeit sich dadurch aus Buchstabe a heraushebt, da sie mindestens zu einem Viertel grndliche Fachkenntnisse erfordert. (Erforderlich sind nhere Kenntnisse von Gesetzen, Verwaltungsvorschriften und Tarifbestimmungen usw. des Aufgabenkreises.)

 

(Hierzu Protokollerklrung Nr. [1] )

 


Restliche Ttigkeitsmerkmale aus der Anlage 1 zur TO.A in der Neufassung vom 1.11.1943:

 

Kanzleiangestellte fr schwierigere Arbeiten (z. B. groe Umdruckverfgungen, auch mit vielen Zustzen und nderungen, Anfertigung von fremdsprachlichen Reinschriften oder Schriftstzen mit zahlreichen fremdsprachlichen Einmischungen sowie von Arbeiten mit zahlreichen chemischen oder mathematischen Formeln oder wissenschaftlichen Fachausdrcken sowie verantwortliches Lesen von Reinschriften. (Verantwortliches Lesen von Reinschriften ist nicht davon abhngig, da der Angestellte durch Namenszeichnung die Verantwortung fr die Richtigkeit der Reinschrift bernimmt.)

 

Stenotypisten und Stenotypistinnen mit schwierigerer Ttigkeit. (Sie mssen in der Lage sein, einen Teil ihrer Arbeiten selbstndig zu erledigen, z. B. kurze Schriftstcke nach Ansage selbstndig abzufassen, Silben Stenogramm in der Minute mindestens 5 Minuten lang aufzunehmen und schnell in fehlerfreier deutscher Sprache in Maschinenschrift zu bertragen.)

 

Angestellte mit schwierigerer Ttigkeit in Bchereien, Archiven. Museen und anderen wissenschaftlichen Anstalten.

 

Angestellte im Funkdienst, die auer der Bedienung der Apparate die Pflege und Unterhaltung ihrer Station ohne technische Hilfe zu besorgen haben.

 

Angestellte im Telegraphen-, Fernschreibe- und Ferndruckerdienst, die theoretisch und praktisch grndlich ausgebildet sind, in der Ttigkeit von Telegraphenassistenten.

 

Angestellte in Stellen von Kstern.

 

Angestellte zur Fhrung von Geld- und Haushaltsvoranschlagskontrollen.

 

Angestellte, die als Hilfsarbeiter des einfachen mittleren Dienstes Ladungen und Zustellungen bewirken, Benachrichtigungen ausfhren, Ausfertigungen, beglaubigte oder einfache Abschriften sowie Bescheinigungen aus den Akten erteilen und das in der Regel von Krften des einfachen mittleren Dienstes zu erledigende Schreibwerk besorgen.

 

Angestellte, denen die kanzleimige Erledigung von schwierigeren Verfgungen ohne genauere Expedition, insbesondere in Grundbuch- und Registersachen, die Fertigung von Abschriften unbersichtlicher Tabellen oder die Eintragungen in das Grundbuch oder die Register ohne Unterschriftsleistung obliegen.

 

Angestellte fr schwierigere Rechenarbeiten in den vier Grundrechnungsarten bei wissenschaftlichen Instituten.

 

Krankenbesucher mit mehrjhrigen praktischen Erfahrungen und entsprechenden Leistungen in besonders schwieriger Ttigkeit.

 

Magazin-, Lager-, und Lagerhofvorsteher.

 

Schiffsfhrer, Baggerfhrer und Maschinisten in der Ttigkeit

 

a) von beamteten Kapitnen oder von beamteten Schiffsfhrern (fr kleinere Seefahrzeuge),

 

b) von beamteten Schiffsmaschinisten oder Maschinenmeistern.

 


Aus der Anlage 1 zur Kr.T.:

 

Wirtschaftsvorsteher (Wirtschaftsvorsteherinnen) - z. B. in der Material-, Wsche- und Kchenverwaltung.

 


ADO

 

Funkangestellte auf in See gehenden Dienstfahrzeugen.

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