BAT Anlage 1a (VKA)
Teil II Besondere Ttigkeitsmerkmale
K. Angestellte in technischen Berufen
Gartenbau-, landwirtschafts- u. techn. Angestellte
Vergtungsgruppe Vb

 


3. Gartenbau-, landwirtschafts- und weinbautechnische Angestellte aller Fachrichtungen mit abgeschlossener einschlgiger Fachhochschulausbildung und entsprechender Ttigkeit whrend der ersten sechs Monate der Berufsausbung nach Ablegung der Prfung sowie sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Ttigkeiten ausben.

 

(Hierzu Protokollerklrungen Nrn. [2] , [5a] und [14] )

 

4. Gartenbau-, landwirtschafts- und weinbautechnische Angestellte aller Fachrichtungen mit abgeschlossener einschlgiger Fachhochschulausbildung als Leiter kleinerer Pflanzenbeschaustellen oder mit Gutachterttigkeit in der Pflanzenbeschau whrend der ersten sechs Monate der Berufsausbung nach Ablegung der Prfung sowie sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Ttigkeiten ausben.

 

(Hierzu Protokollerklrungen Nrn. [2] und [5a] )

 

5. - gestrichen -

 

6. Gartenbau-, landwirtschafts- und weinbautechnische Angestellte (staatlich geprfte Landwirte und staatlich geprfte Weinbauer sowie Angestellte mit abgeschlossener gleichwertiger Ausbildung) in einer Ttigkeit der Vergtungsgruppe Vc Fallgruppe 1 sowie sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Ttigkeiten ausben,

 

nach dreijhriger Ttigkeit in dieser Vergtungs- und Fallgruppe.

 

7. Gartenbau-, landwirtschafts- und weinbautechnische Angestellte aller Fachrichtungen, die eine einschlgige Gehilfenprfung abgelegt und eine einschlgige Fachschule durchlaufen haben, in einer Ttigkeit der Vergtungsgruppe Vc Fallgruppe 3 sowie sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Ttigkeiten ausben,

 

nach sechsjhriger Ttigkeit in dieser Vergtungs- und Fallgruppe.

 

(Hierzu Protokollerklrung Nr. [19] )

 

8. Angestellte mit viersemestriger abgeschlossener Ausbildung an einer Landfrauenschule in einer Ttigkeit der Vergtungsgruppe Vc Fallgruppe 5 sowie sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Ttigkeiten ausben,

 

nach dreijhriger Ttigkeit in dieser Vergtungs- und Fallgruppe.

 

9. Pflanzenbeschauer in einer Ttigkeit der Vergtungsgruppe Vc Fallgruppe 7

 

nach sechsjhriger Ttigkeit in dieser Vergtungs- und Fallgruppe.

 

10. Pflanzenbeschauer in einer Ttigkeit der Vergtungsgruppe Vc Fallgruppe 8

 

nach sechsjhriger Ttigkeit in dieser Vergtungs- und Fallgruppe.

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