BAT Anlage 1a (VKA)
Teil II Besondere Ttigkeitsmerkmale
K. Angestellte in technischen Berufen
Fotografen
Vergtungsgruppe Vb

 


19. Fotografen mit Abschluprfung und entsprechender Ttigkeit sowie sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Ttigkeiten ausben,

 

denen mindestens acht Arbeitnehmer in der Ttigkeit von Fotografen durch ausdrckliche Anordnung stndig unterstellt sind.

 

(Hierzu Protokollerklrung Nr. [5] )

 

20. Fotografen mit Abschluprfung und entsprechender Ttigkeit sowie sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Ttigkeiten ausben,

 

denen mindestens vier Angestellte in der Ttigkeit von Fotografen der Vergtungsgruppe Vc Falgruppe 24 durch ausdrckliche Anordnung stndig unterstellt sind.

 

(Hierzu Protokollerklrung Nr. [5] )

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