BAT Anlage 1a (VKA)
Teil II Besondere Ttigkeitsmerkmale
K. Angestellte in technischen Berufen
Fotografen
Vergtungsgruppe Vc

 


24. Fotografen mit Abschluprfung, die sich durch besonders schwierige Ttigkeit aus der Vergtungsgruppe VIb Fallgruppe 22 herausheben, sowie sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Ttigkeiten ausben.

 

(Hierzu Protokollerklrung Nr. [28] )

 

25. Fotografen mit Abschluprfung und entsprechender Ttigkeit sowie sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Ttigkeiten ausben,

 

denen mindestens vier Arbeitnehmer in der Ttigkeit von Fotografen durch ausdrckliche Anordnung stndig unterstellt sind.

 

(Hierzu Protokollerklrung Nr. [5] )

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