BAT Anlage 1a (VKA)
II. Besondere Ttigkeitsmerkmale
O. Angestellte in Nahverkehrsbetrieben
Vergtungsgruppe Vb
1. Verkehrsmeister und Fahrmeister,
denen mindestens drei Verkehrsmeister oder Fahrmeister mit Ttigkeiten mindestens der Vergtungsgruppe Vc Fallgruppe 1 durch ausdrckliche Anordnung stndig unterstellt sind.
(Hierzu Protokollerklrungen Nrn. [5] , [6] und [7] )
2. Verkehrsmeister und Fahrmeister,
die das Fahrpersonal schulen oder Verkehrsmeistern gegenber weisungsbefugt sind oder denen andere gleichwertige Aufgaben bertragen sind,
nach vierjhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe Vc Fallgruppe 1.
(Hierzu Protokollerklrungen Nrn. [6] , [7] und [7a] ).
3. Betriebshofleiter,
a) denen durchschnittlich mindestens 200 Bedienstete unterstellt sind,
oder
b) in deren Betriebshof durchschnittlich mindestens 100 tgliche Fahrerdienste anfallen.
(Hierzu Protokollerklrungen Nrn. [9] , [11] und [12] )
4. Betriebshofleiter,
denen mindestens drei Verkehrsmeister mit Ttigkeiten mindestens der Vergtungsgruppe Vc Fallgruppe 1 durch ausdrckliche Anordnung stndig unterstellt sind.
(Hierzu Protokollerklrungen Nrn. [5] , [6] , [9] und [11] )
5. Angestellte, die als stndige Vertreter der Betriebshofleiter der
Vergtungsgruppe IVb Fallgruppe 1 durch ausdrckliche Anordnung bestellt sind.
(Hierzu Protokollerklrung Nr. [8] )
6. Fahrlehrer.
(Hierzu Protokollerklrung Nr. [13] )
7. Angestellte, die Personen zum Fahrer von schienengebundenen Fahrzeugen ausbilden.
(Hierzu Protokollerklrung Nr. [14] )
8. Angestellte als Sachbearbeiter fr Fahr- oder Dienstplne
nach vierjhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe Vc Fallgruppe 6
(Hierzu Protokollerklrung Nr. [10] )
9. Angestellte als ausdrcklich bestellte Leiter groer zentraler Betriebsleitstellen, die fr die berwachung, Disposition und Steuerung der Verkehrs- und Betriebsablufe und der betriebstechnischen Einrichtungen verantwortlich sind, wenn die Leitstelle auch fr U-Bahnen oder Stadtbahnen zustndig ist.