BAT Anlage 1a (VKA)
II. Besondere Ttigkeitsmerkmale
O. Angestellte in Nahverkehrsbetrieben
Vergtungsgruppe Vb


1. Verkehrsmeister und Fahrmeister,

 

denen mindestens drei Verkehrsmeister oder Fahrmeister mit Ttigkeiten mindestens der Vergtungsgruppe Vc Fallgruppe 1 durch ausdrckliche Anordnung stndig unterstellt sind.

 

- Funote I -

(Hierzu Protokollerklrungen Nrn. [5] , [6] und [7] )

 

2. Verkehrsmeister und Fahrmeister,

 

die das Fahrpersonal schulen oder Verkehrsmeistern gegenber weisungsbefugt sind oder denen andere gleichwertige Aufgaben bertragen sind,

 

nach vierjhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe Vc Fallgruppe 1.

 

(Hierzu Protokollerklrungen Nrn. [6] , [7] und [7a] ).

 

3. Betriebshofleiter,

 

a) denen durchschnittlich mindestens 200 Bedienstete unterstellt sind,

 

oder
b) in deren Betriebshof durchschnittlich mindestens 100 tgliche Fahrerdienste anfallen.

 

- Funote I -

(Hierzu Protokollerklrungen Nrn. [9] , [11] und [12] )

 

4. Betriebshofleiter,

 

denen mindestens drei Verkehrsmeister mit Ttigkeiten mindestens der Vergtungsgruppe Vc Fallgruppe 1 durch ausdrckliche Anordnung stndig unterstellt sind.

 

- Funote I -

(Hierzu Protokollerklrungen Nrn. [5] , [6] , [9] und [11] )

 

5. Angestellte, die als stndige Vertreter der Betriebshofleiter der

 

Vergtungsgruppe IVb Fallgruppe 1 durch ausdrckliche Anordnung bestellt sind.

 

(Hierzu Protokollerklrung Nr. [8] )

 

6. Fahrlehrer.

 

- Funote I -

(Hierzu Protokollerklrung Nr. [13] )

 

7. Angestellte, die Personen zum Fahrer von schienengebundenen Fahrzeugen ausbilden.

 

- Funote I -

(Hierzu Protokollerklrung Nr. [14] )

 

8. Angestellte als Sachbearbeiter fr Fahr- oder Dienstplne

 

nach vierjhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe Vc Fallgruppe 6

 

(Hierzu Protokollerklrung Nr. [10] )

 

9. Angestellte als ausdrcklich bestellte Leiter groer zentraler Betriebsleitstellen, die fr die berwachung, Disposition und Steuerung der Verkehrs- und Betriebsablufe und der betriebstechnischen Einrichtungen verantwortlich sind, wenn die Leitstelle auch fr U-Bahnen oder Stadtbahnen zustndig ist.

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