BAT Anlage 1a (VKA)
II. Besondere Ttigkeitsmerkmale
P. Angestellte an Theatern und Bhnen
Vergtungsgruppe Vc

 


1. Beleuchtungsmeister an Bhnen mit technisch schwieriger Bhnenanlage oder an Bhnen mit technisch einfacherer Bhnenanlage, an denen stndig mindestens 30 Arbeitnehmer mit der Bedienung der technischen Anlage (insbesondere der Bhnenaufbauten, Dekorationszge und Versenkungen) sowie der Beleuchtungsanlage und mit der Bereitstellung von Requisiten und von Dekorations-, Polster- und Tapezierwerkstcken zu den Proben und Auffhrungen beschftigt sind.

 

(Hierzu Protokollerklrungen Nrn. [14] und [16] )

 

2. Beleuchtungsmeister

 

nach vierjhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe VIb Fallgruppe 2.

 

(Hierzu Protokollerklrungen Nrn. [14] und [24] )

 

3. Beleuchtungsobermeister.

 

(Hierzu Protokollerklrung Nr. [20] )

 

4. Gewandmeister mit abgeschlossener Gewandmeister- oder gleichwertiger Fachausbildung, denen auch die Aufstellung von Kostenvoranschlgen und die Fhrung von Fundusbchern obliegen.

 

(Hierzu Protokollerklrung Nr. [15] )

 

5. Gewandmeister

 

nach vierjhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe VI b Fallgruppe 4.

 

(Hierzu Protokollerklrungen Nrn. [15] und [24] )

 

6. Hausinspektoren, denen mehr als 75 Arbeitnehmer stndig unterstellt sind.

 

(Hierzu Protokollerklrungen Nrn. [1] , [8] und [16] )

 

7. Requisitenmeister mit einem besonderen Ma von Selbstndigkeit bei der Herstellung von Requisiten, denen eine Gruppe von mindestens drei Arbeitnehmern stndig unterstellt ist, wenn diese neben Handrequisiten (Kleinrequisiten) in erheblichem Umfang auch andere Requisiten herstellt.

 

(Hierzu Protokollerklrungen Nrn. [10] und [16] )

 

8. Requisitenmeister, denen mindestens zwei Arbeitnehmer stndig unterstellt sind,

 

nach sechsjhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe VIb Fallgruppe 9.

 

(Hierzu Protokollerklrungen Nrn. [10] , [16] und [24] )

 

9. Requisitenmeister, die mit einem besonderen Ma von Selbstndigkeit neben Handrequisiten (Kleinrequisiten) auch andere Requisiten herstellen,

 

nach sechsjhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe VIb Fallgruppe 10.

 

(Hierzu Protokollerklrungen Nrn. [10] und [24] )

 

10. Rstmeister mit einem besonderen Ma von Selbstndigkeit bei der Herstellung von Rstungen und Waffen, denen mindestens ein Facharbeiter stndig unterstellt ist.

 

(Hierzu Protokollerklrungen Nrn. [11] und [16] )

 

11. Rstmeister

 

nach vierjhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe VIb Fallgruppe 12.

 

(Hierzu Protokollerklrungen Nrn. [11] und [24] )

 

12. Theatermaler, die fr die Einteilung und den Ablauf der Arbeit von mindestens zehn Theater- und Kostmmalern und Kascheuren verantwortlich sind

 

- Funote I -

(Hierzu Protokollerklrungen Nrn. [4] und [16] )

 

13. Theatermeister (Bhnenmeister) an Bhnen mit technisch schwieriger Bhnenanlage oder an Bhnen mit technisch einfacherer Bhnenanlage, an denen stndig mindestens 30 Arbeitnehmer mit der Bedienung der technischen Anlage (insbesondere der Bhnenaufbauten, Dekorationszge und Versenkungen) sowie der Beleuchtungsanlage und mit der Bereitstellung von Requisiten und von Dekorations-, Polster- und Tapezierwerkstcken zu den Proben und Auffhrungen beschftigt sind.

 

(Hierzu Protokollerklrungen Nrn. [16] und [19] )

 

14. Theatermeister (Bhnenmeister)

 

nach vierjhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe VIb Fallgruppe 15.

 

(Hierzu Protokollerklrungen Nrn. [19] und [24] )

 

15. Theaterobermeister (Bhnenobermeister).

 

(Hierzu Protokollerklrung Nr. [21] )

 

16. Theaterschuhmachermeister mit einem besonderen Ma von Selbstndigkeit bei der Herstellung von Theaterschuhwerk, wenn ihnen mindestens zwei Arbeitskrfte stndig unterstellte) sind, von denen mindestens einer Facharbeiter sein mu.

 

(Hierzu Protokollerklrung Nr. [16] )

 

17. Theaterschuhmachermeister

 

nach vierjhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe VIb Fallgruppe 16.

 

(Hierzu Protokollerklrung Nr. [24] )

 

18. Theatertapeziermeister mit einem besonderen Ma von Selbstndigkeit bei der Herstellung von Dekorations-, Polster- und Tapezierwerkstcken, denen eine Gruppe von mindestens drei Theatertapezierern stndig unterstellt ist, wenn diese in erheblichem Umfang Dekorations-, Polster- und Tapezierwerkstcke herstellt.

 

(Hierzu Protokollerklrungen Nrn. [12] und [16] )

 

19. Theatertapeziermeister, denen mindestens zwei Theatertapezierer stndig unterstellt sind,

 

nach sechsjhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe VIb Fallgruppe 18.

 

(Hierzu Protokollerklrungen Nrn. [12] , [16] und [24] )

 

20. Theatertontechniker (Elektroakustiker) mit Meisterprfung in einem einschlgigen anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von mindestens zweieinhalb Jahren und mit langjhrigen Erfahrungen in dieser Ttigkeit mit einem hheren Ma von Verantwortlichkeit sowie sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Ttigkeiten ausben.

 

(Hierzu Protokollerklrung Nr. [13] )

 

21. Theatertontechniker (Elektroakustiker) mit Meisterprfung in einem einschlgigen anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von mindestens zweieinhalb Jahren sowie sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Ttigkeiten ausben,

 

nach vierjhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe VIb Fallgruppe 20.

 

(Hierzu Protokollerklrungen Nrn. [13] und [24] )

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