BAT Anlage 1a (VKA)
II. Besondere Ttigkeitsmerkmale
P. Angestellte an Theatern und Bhnen
Vergtungsgruppe VIb

 


1. Angestellte, die durch ausdrckliche Anordnung zu Leitern der Musik- oder Schauspielbibliotheken bestellt sind.

 

2. Beleuchtungsmeister.

 

(Hierzu Protokollerklrung Nr. [14] )

 

3. Eintrittskartenkassierer und Stammkartenkassierer, die sich durch den Umfang des Zahlungsverkehrs und die Schwierigkeit des Abrechnungsverfahrens aus der Vergtungsgruppe VII Fallgruppe 2 herausheben.

 

4. Gewandmeister.

 

(Hierzu Protokollerklrung Nr. [15] )

 

5. Hausinspektoren, denen mehr als 50 Arbeitnehmer stndig unterstellt sind.

 

(Hierzu Protokollerklrungen Nrn. [1] , [8] und [16] )

 

6. Leiter der Stammkartenbros.

 

(Hierzu Protokollerklrung Nr. [17] )

 

7. Maskenbildner, die durch ausdrckliche Anordnung als stndige Vertreter des Chefmaskenbildners bestellt sind.

 

(Hierzu Protokollerklrungen Nrn. [6] und [18] )

 

8. Modellbauer, die sich aus der Vergtungsgruppe VII Fallgruppe 7 durch Ttigkeiten herausheben, die besondere Leistungen erfordern.

 

(Hierzu Protokollerklrung Nr. [9] )

 

9. Requisitenmeister, denen mindestens zwei Arbeitnehmer stndig unterstellt sind.

 

(Hierzu Protokollerklrungen Nrn. [10] und [16] )

 

10. Requisitenmeister, die mit einem besonderen Ma von Selbstndigkeit neben Handrequisiten (Kleinrequisiten) auch andere Requisiten herstellen.

 

(Hierzu Protokollerklrung Nr. [10] )

 

11. Requisitenmeister

 

nach sechsjhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe VII Fallgruppe 9.

 

(Hierzu Protokollerklrungen Nrn. [10] und [24] )

 

12. Rstmeister.

 

(Hierzu Protokollerklrung Nr. [11] )

 

13. - gestrichen -

 

14. Theater- und Kostmmaler mit abgeschlossener Ausbildung an einer Kunstfachschule sowie Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Ttigkeiten ausben.

 

(Hierzu Protokollerklrung Nr. [4] )

 

15. Theatermeister (Bhnenmeister).

 

(Hierzu Protokollerklrung Nr. [19] )

 

16. Theaterschuhmachermeister.

 

17. - gestrichen -

 

18. Theatertapeziermeister, denen mindestens zwei Theatertapezierer stndig unterstellt sind.

 

(Hierzu Protokollerklrungen Nrn. [12] und [16] )

 

19. Theatertapeziermeister

 

nach sechsjhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe VII Fallgruppe 13.

 

(Hierzu Protokollerklrungen Nrn. [12] und [24] )

 

20. Theatertontechniker (Elektroakustiker) mit Meisterprfung in einem einschlgigen anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von mindestens zweieinhalb Jahren sowie sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Ttigkeiten ausben.

 

(Hierzu Protokollerklrung Nr. [13] )

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