BAT Anlage 1a (VKA)
II. Besondere Ttigkeitsmerkmale
Q. Angestellte in der Datenverarbeitung
Vergtungsgruppe IVa

 


1. Angestellte mit abgeschlossener einschlgiger Fachhochschulausbildung (z.B. Informatiker) und entsprechender Ttigkeit sowie sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Ttigkeiten ausben,

 

denen Leitungs- und Koordinierungsttigkeiten bei mindestens zwei DV-Anlagen, deren Bedienung jeweils mittleren Schwierigkeitsgrad hat, durch ausdrckliche Anordnung bertragen worden sind.

 

(Hierzu Protokollerklrungen Nrn. >1< , >3< und >9< )

 

2. Angestellte mit abgeschlossener einschlgiger Fachhochschulausbildung (z.B. Informatiker) und entsprechender Ttigkeit sowie sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Ttigkeiten ausben,

 

die DV-Anlagen bedienen, deren Bedienung hohen Schwierigkeitsgrad hat,

 

und

 

denen durch ausdrckliche Anordnung besondere Befugnisse bertragen worden sind oder an deren Ttigkeit auergewhnliche Anforderungen gestellt werden.

 

(Hierzu Protokollerklrungen Nrn. >1< , >3< , >10< und >11< )

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