BAT Anlage 1a (VKA)
II. Besondere Ttigkeitsmerkmale
Q. Angestellte in der Datenverarbeitung
Vergtungsgruppe IVb
1. Angestellte, denen Leitungs- und Koordinierungsttigkeiten bei mindestens zwei DV-Anlagen durch ausdrckliche Anordnung bertragen worden sind, soweit nicht anderweitig eingruppiert.
(Hierzu Protokollerklrungen Nrn. >1< , >4< und >9< )
2. Angestellte mit abgeschlossener einschlgiger Fachhochschulausbildung (z.B. Informatiker) und entsprechender Ttigkeit, die DV-Anlagen bedienen, wenn die Bedienung hohen Schwierigkeitsgrad hat,
nach vierjhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe V b Fallgruppe 1 dieses Abschnitts.
(Hierzu Protokollerklrungen Nrn. >1< , >3< und >7< )
3. Angestellte, die DV-Anlagen bedienen, wenn die Bedienung hohen Schwierigkeitsgrad hat,
nach sechsjhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe V b Fallgruppe 2 dieses Abschnitts.
(Hierzu Protokollerklrungen Nrn. >1< , >3< , >4< und >7< )
4. Angestellte, die DV-Anlagen bedienen, wenn die Bedienung mittleren Schwierigkeitsgrad hat, und denen durch ausdrckliche Anordnung besondere Befugnisse bertragen worden sind.