BAT Anlage 1a (VKA)
II. Besondere Ttigkeitsmerkmale
Q. Angestellte in der Datenverarbeitung
Vergtungsgruppe Vb
1. Angestellte mit abgeschlossener einschlgiger Fachhochschulausbildung (z.B. Informatiker) und entsprechender Ttigkeit, die DV-Anlagen bedienen, wenn die Bedienung hohen Schwierigkeitsgrad hat.
(Hierzu Protokollerklrungen Nrn. >1< und >3< )
2. Angestellte, die DV-Anlagen bedienen, wenn die Bedienung hohen Schwierigkeitsgrad hat,
nach einjhriger Einarbeitungszeit in Vergtungsgruppe V c Fallgruppe 1 dieses Abschnitts.
(Hierzu Protokollerklrungen Nrn. >1< , >3< , >4< und >5< )
3. Angestellte, die DV-Anlagen bedienen, wenn die Bedienung mittleren Schwierigkeitsgrad hat,
nach vierjhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe V c Fallgruppe 2 dieses Abschnitts.
(Hierzu Protokollerklrungen Nrn. >1< , >3< , >4< und >7< )
4. Angestellte, die DV-Anlagen bedienen, wenn die Bedienung einfachen Schwierigkeitsgrad hat, und denen durch ausdrckliche Anordnung besondere Befugnisse bertragen worden sind.