BAT Anlage 1a (VKA)
II. Besondere Ttigkeitsmerkmale
Q. Angestellte in der Datenverarbeitung
Vergtungsgruppe Vb

 


1. Angestellte mit abgeschlossener einschlgiger Fachhochschulausbildung (z.B. Informatiker) und entsprechender Ttigkeit, die DV-Anlagen bedienen, wenn die Bedienung hohen Schwierigkeitsgrad hat.

 

(Hierzu Protokollerklrungen Nrn. >1< und >3< )

 

2. Angestellte, die DV-Anlagen bedienen, wenn die Bedienung hohen Schwierigkeitsgrad hat,

 

nach einjhriger Einarbeitungszeit in Vergtungsgruppe V c Fallgruppe 1 dieses Abschnitts.

 

(Hierzu Protokollerklrungen Nrn. >1< , >3< , >4< und >5< )

 

3. Angestellte, die DV-Anlagen bedienen, wenn die Bedienung mittleren Schwierigkeitsgrad hat,

 

nach vierjhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe V c Fallgruppe 2 dieses Abschnitts.

 

(Hierzu Protokollerklrungen Nrn. >1< , >3< , >4< und >7< )

 

4. Angestellte, die DV-Anlagen bedienen, wenn die Bedienung einfachen Schwierigkeitsgrad hat, und denen durch ausdrckliche Anordnung besondere Befugnisse bertragen worden sind.

 

(Hierzu Protokollerklrungen Nrn. >1< , >3< , >4< und >6< )

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