BAT Anlage 1a (VKA)
II. Besondere Ttigkeitsmerkmale
Q. Angestellte in der Datenverarbeitung
Vergtungsgruppe Vc
1. Angestellte, die DV-Anlagen bedienen, wenn die Bedienung hohen Schwierigkeitsgrad hat, soweit nicht anderweitig eingruppiert.
(Hierzu Protokollerklrungen Nrn. >1< , >3< und >4< )
2. Angestellte, die DV-Anlagen bedienen, wenn die Bedienung mittleren Schwierigkeitsgrad hat,
nach sechsmonatiger Einarbeitungszeit in Vergtungsgruppe VI b Fallgruppe 1 dieses Abschnitts.
(Hierzu Protokollerklrungen Nrn. >1< , >3< , >4< und >5< )
3. Angestellte, die DV-Anlagen bedienen, wenn die Bedienung einfachen Schwierigkeitsgrad hat,
nach vierjhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe VI b Fallgruppe 2 dieses Abschnitts.
(Hierzu Protokollerklrungen Nrn. >1< , >3< , >4< und >7< )
4. Angestellte, die DV-Anlagen bedienen, wenn ihnen durch ausdrckliche Anordnung besondere Befugnisse bertragen worden sind.