BAT Anlage 1a (VKA)
II. Besondere Ttigkeitsmerkmale
Q. Angestellte in der Datenverarbeitung
Vergtungsgruppe VIb

 


1. Angestellte, die DV-Anlagen bedienen, wenn die Bedienung mittleren Schwierigkeitsgrad hat, soweit nicht anderweitig eingruppiert.

 

(Hierzu Protokollerklrungen Nrn. >1< , >3< und >4< )

 

2. Angestellte, die DV-Anlagen bedienen, wenn die Bedienung einfachen Schwierigkeitsgrad hat,

 

nach sechsmonatiger Einarbeitungszeit in Vergtungsgruppe VII Fallgruppe 1 dieses Abschnitts.

 

(Hierzu Protokollerklrungen Nrn. >1< , >3< , >4< und >5< )

 

3. Angestellte, die DV-Anlagen bedienen,

 

nach sechsjhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe VII Fallgruppe 2 dieses Abschnitts.

 

(Hierzu Protokollerklrungen Nrn. >1< und >4< )

 

4. Angestellte, die DV-Gerte bedienen, wenn ihnen durch ausdrckliche Anordnung besondere Befugnisse bertragen worden sind.

 

(Hierzu Protokollerklrungen Nrn. >1< , >2< und >6< )

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