BAT Anlage 1a (VKA)
II. Besondere Ttigkeitsmerkmale
Q. Angestellte in der Datenverarbeitung
Vergtungsgruppe VII

 


1. Angestellte, die DV-Anlagen bedienen, wenn die Bedienung einfachen Schwierigkeitsgrad hat, soweit nicht anderweitig eingruppiert.

 

(Hierzu Protokollerklrungen Nrn. >1< , >3< und >4< )

 

2. Angestellte, die DV-Anlagen bedienen, soweit nicht anderweitig eingruppiert.

 

(Hierzu Protokollerklrungen Nrn. >1< und >4< )

 

3. Angestellte, die DV-Gerte bedienen,

 

nach zweijhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe VIII dieses Abschnitts.

 

(Hierzu Protokollerklrungen Nrn. >1< und >2< )

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