BAT Anlage 1a (VKA)
II. Besondere Ttigkeitsmerkmale
Q. Angestellte in der Datenverarbeitung
Vergtungsgruppe VII
1. Angestellte, die DV-Anlagen bedienen, wenn die Bedienung einfachen Schwierigkeitsgrad hat, soweit nicht anderweitig eingruppiert.
(Hierzu Protokollerklrungen Nrn. >1< , >3< und >4< )
2. Angestellte, die DV-Anlagen bedienen, soweit nicht anderweitig eingruppiert.
(Hierzu Protokollerklrungen Nrn. >1< und >4< )
3. Angestellte, die DV-Gerte bedienen,
nach zweijhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe VIII dieses Abschnitts.