BAT Anlage 1a (VKA)
II. Besondere Ttigkeitsmerkmale
Q. Angestellte in der Datenverarbeitung
Vergtungsgruppe II
Angestellte mit abgeschlossener einschlgiger Fachhochschulausbildung (z.B. Informatiker) und entsprechender Ttigkeit sowie sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Ttigkeiten ausben,
die sich in der DV-Systemtechnik dadurch aus der Vergtungsgruppe IV a Fallgruppe 1 dieses Abschnitts herausheben, da ihnen durch ausdrckliche Anordnung
zustzlich Leitungs- und Koordinierungsttigkeiten bertragen und mindestens drei Angestellte in der DV-Systemtechnik mindestens der Vergtungsgruppe IV a Fallgruppe 1 dieses Abschnitts stndig unterstellt sind,
nach sechsjhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe III Fallgruppe 1 dieses Abschnitts.
(Hierzu Protokollerklrungen Nrn. :1: , :2: , :3: , :4:, :6: und :7: )