BAT Anlage 1a (VKA)
II. Besondere Ttigkeitsmerkmale
Q. Angestellte in der Datenverarbeitung
Vergtungsgruppe II

 


Angestellte mit abgeschlossener einschlgiger Fachhochschulausbildung (z.B. Informatiker) und entsprechender Ttigkeit sowie sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Ttigkeiten ausben,

 

die sich in der DV-Systemtechnik dadurch aus der Vergtungsgruppe IV a Fallgruppe 1 dieses Abschnitts herausheben, da ihnen durch ausdrckliche Anordnung

 

zustzlich Leitungs- und Koordinierungsttigkeiten bertragen und mindestens drei Angestellte in der DV-Systemtechnik mindestens der Vergtungsgruppe IV a Fallgruppe 1 dieses Abschnitts stndig unterstellt sind,

 

nach sechsjhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe III Fallgruppe 1 dieses Abschnitts.

 

(Hierzu Protokollerklrungen Nrn. :1: , :2: , :3: , :4:, :6: und :7: )

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