BAT Anlage 1a (VKA)
II. Besondere Ttigkeitsmerkmale
Q. Angestellte in der Datenverarbeitung
Vergtungsgruppe IVa

 


1. Angestellte mit abgeschlossener einschlgiger Fachhochschulausbildung (z.B. Informatiker) und entsprechender Ttigkeit sowie sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Ttigkeiten ausben,

 

die in der DV-Systemtechnik Aufgaben mit einer hohen Funktionsvielfalt selbstndig bearbeiten und deren Ttigkeit sich durch die Gre des von ihnen auszufllenden Gestaltungsspielraums aus der Vergtungsgruppe IV b Fallgruppe 1 dieses Abschnitts heraushebt.

 

(Hierzu Protokollerklrungen Nrn. :1: , :2: und :3: )

 

2. Angestellte mit abgeschlossener einschlgiger Fachhochschulausbildung (z.B. Informatiker) und entsprechender Ttigkeit sowie sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Ttigkeiten ausben,

 

die in der DV-Systemtechnik Aufgaben mit einer hohen Funktionsvielfalt selbstndig bearbeiten,

 

nach vierjhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe IV b Fallgruppe 1 dieses Abschnitts.

 

(Hierzu Protokollerklrungen Nrn. :1: , :2:, :4: und :5: )

 

3. Angestellte mit abgeschlossener einschlgiger Fachhochschulausbildung (z.B. Informatiker) und entsprechender Ttigkeit sowie sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Ttigkeiten ausben,

 

die in der DV-Systemtechnik Aufgaben mit wenig differenzierten Funktionen selbstndig bearbeiten und deren Ttigkeit sich durch die Gre des von ihnen auszufllenden Gestaltungsspielraums aus der Vergtungsgruppe V b Fallgruppe 1 dieses Abschnitts heraushebt,

 

nach vierjhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe IV b Fallgruppe 2 dieses Abschnitts .

 

(Hierzu Protokollerklrungen Nrn. :1:, :3: , :4: und :5: )

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