BAT Anlage 1a (VKA)
II. Besondere Ttigkeitsmerkmale
R. Musikschullehrer

 

 

Vergtungsgruppe VIb

 

Angestellte in der Ttigkeit von Musikschullehrern whrend einer Einarbeitungszeit von hchstens einem Jahr.

 


Vergtungsgruppe Vc

 

1. Angestellte in der Ttigkeit von Musikschullehrern.

 

2. Musikschullehrer im Sinne der Protokollerklrung Nr. 1 Satz 1 Buchst. e und Satz 2 mit entsprechender Ttigkeit whrend einer Einarbeitungszeit von hchstens einem Jahr.

 


Vergtungsgruppe Vb

 

1. Musikschullehrer mit entsprechender Ttigkeit.

 

(Hierzu Protokollerklrungen Nrn. [1] und [2] )

 

2. Angestellte in der Ttigkeit von Musikschullehrern

 

nach fnfjhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe Vc Fallgruppe 1.

 


Vergtungsgruppe IVb

 

1. Musikschullehrer, die an Musikschulen einen Fachbereich zu betreuen haben, in dem mindestens 330 Jahreswochenstunden Unterricht erteilt werden.

 

(Hierzu Protokollerklrungen Nrn. [1] , [3] , [4] und [5] )

 

2. Musikschullehrer mit entsprechender Ttigkeit

 

nach fnf jhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe Vb Fallgruppe 1.

 

(Hierzu Protokollerklrungen Nrn. [1] und [2] )

 

3. Musikschullehrer im Sinne der Protokollerklrung Nr. 1 Satz 1 Buchst. a bis d, die sich dadurch aus der Vergtungsgruppe Vb Fallgruppe 1 herausheben, da sie durchschnittlich wchentlich mindestens acht Unterrichtsstunden zu je 45 Minuten

 

a) in der studienvorbereitenden Ausbildung ttig sind oder

 

b) als Leiter von Ensembles (z. B. Chre, Orchester) ttig sind, wenn diese Ttigkeit wegen ihrer knstlerischen und pdagogischen Qualitt ebenso zu bewerten ist wie die in Buchstabe a genannte Ttigkeit.

 

(Hierzu Protokollerklrungen Nrn. [3] und [6] )

 

4. Musikschullehrer als Leiter von Musikschulen, soweit nicht anderweitig eingruppiert.

 

(Hierzu Protokollerklrungen Nrn. [1] , [2] , [3] und [5] )

 

5. Musikschullehrer als stndige Vertreter des Leiters von Musikschulen, an denen mindestens 190 Jahreswochenstunden Unterricht erteilt werden.

 

(Hierzu Protokollerklrungen Nrn. [1] , [2] , [3] , [4] , [5] und [7] )

 


Vergtungsgruppe IVa

 

1. Musikschullehrer als Leiter einer Zweigstelle von Musikschulen, an der mindestens 290 Jahreswochenstunden Unterricht erteilt werden.

 

(Hierzu Protokollerklrungen Nrn. [1] , [3] , [4] , [5] und [8] )

 

2. Musikschullehrer, die an Musikschulen einen Fachbereich zu betreuen haben, in dem mindestens 330 Jahreswochenstunden Unterricht erteilt werden,

 

nach fnfjhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe IVb Fallgruppe 1.

 

(Hierzu Protokollerklrungen Nrn. [1] , [3] , [4] und [5] )

 

3. Musikschullehrer im Sinne der Protokollerklrung Nr. 1 Satz 1 Buchst. a bis d, die sich dadurch aus der Vergtungsgruppe Vb Fallgruppe 1 herausheben, da sie durchschnittlich wchentlich mindestens acht Unterrichtsstunden zu je 45 Minuten

 

a) in der studienvorbereitenden Ausbildung ttig sind oder

 

b) als Leiter von Ensembles (z. B. Chre, Orchester) ttig sind, wenn diese Ttigkeit wegen ihrer knstlerischen und pdagogischen Qualitt ebenso zu bewerten ist wie die in Buchstabe a genannte Ttigkeit,

 

nach fnfjhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe IVb Fallgruppe 3.

 

(Hierzu Protokollerklrungen Nrn. [3] und [6] )

 

4. Musikschullehrer als Leiter von Musikschulen, an denen mindestens 190 Jahreswochenstunden Unterricht erteilt werden.

 

(Hierzu Protokollerklrungen Nrn. [1] , [3] , [4] , [5] und [9] )

 

5. Musikschullehrer als stndige Vertreter des Leiters von Musikschulen, an denen mindestens 490 Jahreswochenstunden Unterricht erteilt werden.

 

(Hierzu Protokollerklfirungen Nrn. [1] , [3] , [4] , [5] und [7] )

 


Vergtungsgruppe III

 

1. Musikschullehrer als Leiter von Musikschulen, an denen mindestens 490 Jahreswochenstunden Unterricht erteilt werden.

 

(Hierzu Protokollerklrungen Nrn. [1] , [3] , [4] , [5] und [9] )

 

2. Musikschullehrer als stndige Vertreter des Leiters von Musikschulen, an denen mindestens 850 Jahreswochenstunden Unterricht erteilt werden.

 

(Hierzu Protokollerklrungen Nrn. [1] , [3] , [4] , [5] und [7] )

 


Vergtungsgruppe II

 

1. Musikschullehrer als Leiter von Musikschulen, an denen mindestens 850 Jahreswochenstunden Unterricht erteilt werden.

 

(Hierzu Protokollerklrungen Nrn. [1] , [3] , [4] , [5] und [9] )

 

2. Musikschullehrer als stndige Vertreter des Leiters von Musikschulen, an denen mindestens 1.470 Jahreswochenstunden Unterricht erteilt werden.

 

(Hierzu Protokollerklrungen Nrn. [1] , [3] , [4] , [5] und [7] )

 


Vergtungsgruppe Ib:

 

1. Musikschullehrer als Leiter von Musikschulen, an denen mindestens 1.470 Jahreswochenstunden Unterricht erteilt werden.

 

(Hierzu Protokollerklrungen Nrn. [1] , [3] , [4] , [5] und [9] )

 

2. Musikschullehrer als stndige Vertreter des Leiters von Musikschulen, deren Ttigkeit sich aufgrund der Gre und Bedeutung der Schule wesentlich aus der Ttigkeit des Leiters einer Musikschule heraushebt, der nach Vergtungsgruppe Ib eingruppiert ist.

 

(Hierzu Protokollerklrungen Nrn. [1] , [3] , [5] und [7] )

 


Vergtungsgruppe Ia

 

Musikschullehrer als Leiter von Musikschulen, deren Ttigkeit sich aufgrund der Gre und Bedeutung der Schule wesentlich aus der Ttigkeit des Leiters einer Musikschule heraushebt, der nach Vergtungsgruppe Ib eingruppiert ist.

 

(Hierzu Protokollerklrungen Nrn. [1] , [3] und [5] )

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