BAT Anlage 1a (VKA)
II. Besondere Ttigkeitsmerkmale
T. Angestellte in Versorgungsbetrieben
Angestellte in Versorgungsbetrieben
Vergtungsgruppe VIb

 


1a) Angestellte in Versorgungsbetrieben, deren Ttigkeit grndliche und vielseitige Fachkenntnisse und mindestens zu einem Fnftel selbstndige Leistungen erfordert.

 

(Die grndlichen und vielseitigen Fachkenntnisse brauchen sich nicht auf das gesamte Gebiet des Betriebes, bei dem der Angestellte beschftigt ist, zu beziehen. Der Aufgabenkreis des Angestellten mu aber so gestaltet sein, da er nur beim Vorhandensein grndlicher und vielseitiger Fachkenntnisse ordnungsgem bearbeitet werden kann. Selbstndige Leistungen erfordern ein den vorausgesetzten Fachkenntnissen entsprechendes selbstndiges Erarbeiten eines Ergebnisses unter Entwicklung einer eigenen geistigen Initiative; eine leichte geistige Arbeit kann diese Anforderung nicht erfllen.)

 

(Hierzu Protokollerklrung Nr. [1] )

 

b) Angestellte in Versorgungsbetrieben, deren Ttigkeit grndliche und vielseitige Fachkenntnisse erfordert,

 

nach sechsjhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe VII Fallgruppe 1. b.

 

(Die grndlichen und vielseitigen Fachkenntnisse brauchen sich nicht auf das gesamte Gebiet des Betriebes, bei dem der Angestellte beschftigt ist, zu beziehen. Der Aufgabenkreis des Angestellten mu aber so gestaltet sein, da er nur beim Vorhandensein grndlicher und vielseitiger Fachkenntnisse ordnungsgem bearbeitet werden kann.)

 

(Hierzu Protokollerklrung Nr. [1] )

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