BAT Anlage 1a (VKA)
II. Besondere Ttigkeitsmerkmale
T. Angestellte in Versorgungsbetrieben
Angestellte in Versorgungsbetrieben
Vergtungsgruppe VII

 


1a) Angestellte in Versorgungsbetrieben, deren Ttigkeit grndliche Fachkenntnisse erfordert.

 

(Erforderlich sind nhere Kenntnisse von Gesetzen, Verwaltungsvorschriften und Tarifbestimmungen usw. des Aufgabenkreises.)

 

(Hierzu Protokollerklrung Nr. [1] )

 

b) Angestellte in Versorgungsbetrieben, deren Ttigkeit grndliche und vielseitige Fachkenntnisse erfordert.

 

(Die grndlichen und vielseitigen Fachkenntnisse brauchen sich nicht auf das gesamte Gebiet des Betriebes, in dem der Angestellte beschftigt ist, zu beziehen. Der Aufgabenkreis des Angestellten mu aber so gestaltet sein, da er nur beim Vorhandensein grndlicher und vielseitiger Fachkenntnisse ordnungsgem bearbeitet werden kann.)

 

(Hierzu Protokollerklrung Nr. [1] )

 

c) Angestellte in Versorgungsbetrieben, deren Ttigkeit sich dadurch aus der Vergtungsgruppe VIII Fallgruppe 1a heraushebt, da sie mindestens zu einem Viertel grndliche Fachkenntnisse erfordert,

 

nach zweijhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe VIII Fallgruppe 1b.

 

(Erforderlich sind nhere Kenntnisse von Gesetzen, Verwaltungsvorschriften und Tarifbestimmungen usw. des Aufgabenkreises.)

 

(Hierzu Protokollerklrung Nr. [1] )

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