BAT Anlage 1a (VKA)
II. Besondere Ttigkeitsmerkmale
T. Angestellte in Versorgungsbetrieben
Angestellte in Versorgungsbetrieben
Vergtungsgruppe VIII

 


1a) Angestellte in Versorgungsbetrieben mit schwierigerer Ttigkeit z.B..
Mitwirkung bei der Bearbeitung laufender oder gleichartiger Geschfte nach Anleitung, Entwerfen von dabei zu erledigenden Schreiben nach skizzierten Angaben; Erledigung stndig wiederkehrender Arbeiten in Anlehnung an hnliche Vorgnge, auch ohne Anleitung; Fhrung von nach technischen Merkmalen geordneten Karteien sowie von solchen Karteien, deren Fhrung die Kenntnis fremder Sprachen voraussetzt; Kontenfhrung.

 

(Hierzu Protokollerklrung Nr. [1] )

 

b) Angestellte in Versorgungsbetrieben, deren Ttigkeit sich dadurch aus der Fallgruppe 1a heraushebt, da sie mindestens zu einem Viertel grndliche Fachkenntnisse erfordert.

 

(Erforderlich sind nhere Kenntnisse von Gesetzen, Verwaltungsvorschriften, Tarifbestimmungen usw. des Aufgabenkreises.)

 

(Hierzu Protokollerklrung Nr. [1] )

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