BAT Anlage 1a (VKA)
II. Besondere Ttigkeitsmerkmale
V. Rettungsassistenten und Rettungssanitter
Vergtungsgruppe VI b
1. Rettungsassistenten, die in Rettungsleitstellen ttig sind.
2. Rettungsassistenten, die durch ausdrckliche Anordnung als Leiter einer Rettungswache bestellt sind.
3. Rettungsassistenten mit entsprechender Ttigkeit
nach sechsjhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe VII Fallgruppe 1.
(Hierzu Protokollerklrung Nr. [1] )