BAT Anlage 1b
Vergtungsordnung fr Angestellte im Pflegedienst
B. Pflegepersonal, das
nicht unter die Sonderregelungen 2a oder 2e III fllt
Vergtungsgruppe Kr. II


1. Krankenpflegehelferinnen mit entsprechender Ttigkeit.

 

(Hierzu Protokollerklrung Nr. {1} )

 

2. Pflegehelferinnen mit mindestens einjhriger Ausbildung und verwaltungseigener Abschluprfung mit entsprechender Ttigkeit.

 

(Hierzu Protokollerklrung Nr. {1} )

 

3. Pflegehelferinnen der Vergtungsgruppe Kr. I Fallgruppe 1

 

nach dreijhriger Bewhrung in dieser Fallgruppe.

 

(Hierzu Protokollerklrung Nr. {2} )

 

4. Altenpflegehelferinnen mit mindestens einjhriger Ausbildung und Abschluprfung mit entsprechender Ttigkeit.

 

(Hierzu Protokollerklrung Nr. {1} )

 

5. Altenpflegehelferinnen der Vergtungsgruppe Kr. I Fallgruppe 2

 

nach dreijhriger Bewhrung in dieser Fallgruppe.

 

(Hierzu Protokollerklrung Nr. {2} )

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