BAT Anlage 1b
Vergtungsordnung fr Angestellte im Pflegedienst
B. Pflegepersonal, das nicht unter die Sonderregelungen 2a oder 2e III fllt
Vergtungsgruppe Kr. III
1. Krankenpflegehelferinnen mit entsprechender Ttigkeit
und
Pflegehelferinnen mit mindestens einjhriger Ausbildung und verwaltungseigener Abschluprfung mit entsprechender Ttigkeit
nach zweijhriger Ttigkeit in Vergtungsgruppe Kr. II Fallgruppe 1 oder 2.
(Hierzu Protokollerklrungen Nrn. {1} und {2} )
2. Altenpflegehelferinnen mit mindestens einjhriger Ausbildung und Abschluprfung mit entsprechender Ttigkeit
nach zweijhriger Ttigkeit in Vergtungsgruppe Kr. II Fallgruppe 4.