BAT Anlage 1b
Vergtungsordnung fr Angestellte im Pflegedienst
B. Pflegepersonal, das
nicht unter die Sonderregelungen 2a oder 2e III fllt
Vergtungsgruppe Kr. IV


1. Krankenschwestern mit entsprechender Ttigkeit.

 

(Hierzu Protokollerklrung Nr. {1} )

 

2. Krankenpflegehelferinnen

 

und

 

Pflegehelferinnen mit mindestens einjhriger Ausbildung und verwaltungseigener Abschluprfung, denen mindestens vier Pflegepersonen durch ausdrckliche Anordnung stndig unterstellt sind.

 

(Hierzu Protokollerklrungen Nrn. {1} und {3} )

 

3. Krankenpflegehelferinnen

 

und

 

Pflegehelferinnen mit mindestens einjhriger Ausbildung und verwaltungseigener Abschluprfung der Vergtungsgruppe Kr. III Fallgruppe 1

 

nach vierjhriger Bewhrung in dieser Fallgruppe.

 

(Hierzu Protokollerklrung Nr. {2} )

 

4. Altenpflegerinnen mit staatlicher Anerkennung/Abschluprfung mit entsprechender Ttigkeit.

 

(Hierzu Protokollerklrung Nr. {1} )

 

5. Altenpflegehelferinnen mit mindestens einjhriger Ausbildung und Abschluprfung, denen mindestens vier Pflegepersonen durch ausdrckliche Anordnung stndig unterstellt sind.

 

(Hierzu Protokollerklrungen Nrn. {1} und {3} )

 

6. Altenpflegehelferinnen der Vergtungsgruppe Kr. III Fallgruppe 2

 

nach vierjhriger Bewhrung in dieser Fallgruppe.

 

(Hierzu Protokollerklrung Nr. {2} )

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