BAT Anlage 1b
Vergtungsordnung fr Angestellte im Pflegedienst
B. Pflegepersonal, das
nicht unter die Sonderregelungen 2a oder 2e III fllt
Vergtungsgruppe Kr. VI


1.
Krankenschwestern, denen mindestens zehn Pflegepersonen durch ausdrckliche Anordnung stndig unterstellt sind.

 

(Hierzu Protokollerklrungen Nrn. {1} und {3} )

 

2. Krankenschwestern der Vergtungsgruppe Kr. V Fallgruppe 2

 

nach sechsjhriger Bewhrung in dieser Fallgruppe der Vergtungsgruppe Kr. V oder in dieser Ttigkeit in Vergtungsgruppe Kr. Va Fallgruppe 1.

 

(Hierzu Protokollerklrung Nr. {2} )

 

3. Altenpflegerinnen mit staatlicher Anerkennung/Abschluprfung, denen mindestens zehn Pflegepersonen durch ausdrckliche Anordnung stndig unterstellt sind.

 

(Hierzu Protokollerklrungen Nrn. {1} und {3} )

 

4. Altenpflegerinnen der Vergtungsgruppe Kr. Va Fallgruppe 3

 

nach fnfjhriger Bewhrung in dieser Fallgruppe.

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