Anlage 3 zu 25 BAT
Ausbildungs- und Prfungspflicht der Angestellten im
kommunalen Verwaltungs- und Kassendienst sowie im Sparkassendienst
5 Angestellte in Versorgungs-, Nahverkehrs- und Hafenbetrieben

 


Diese Anlage gilt nicht fr Angestellte in Versorgungs-, Nahverkehrs- und Hafenbetrieben.

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