Anlage 3 zu 25 BAT
Ausbildungs- und Prfungspflicht der Angestellten im
kommunalen Verwaltungs- und Kassendienst sowie im Sparkassendienst
6 Bezirkliche Regelungen

 


Fr Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz und fr Teile von Baden-Wrttemberg wird bezirklich eine bergangs- oder Sonderregelung vereinbart.

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