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8 BAT / BAT-O
Allgemeine Pflichten


(1) Der Angestellte hat sich so zu verhalten, wie es von Angehrigen des ffentlichen Dienstes erwartet wird. Er mu sich durch sein gesamtes Verhalten zur freiheitlichen demokratisch Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen.

 

(2) Der Angestellte ist verpflichtet, den dienstlichen Anordnungen nachzukommen. Beim Vollzug einer dienstlichen Anordnung trifft die Verantwortung denjenigen, der die Anordnung gegeben hat. Der Angestellte hat Anordnungen, deren Ausfhrung - ihm erkennbar - den Strafgesetzen zuwiderlaufen wrde, nicht zu befolgen.

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