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23b BAT / BAT-O
Fallgruppenaufstieg

 

 

A. Fr die Bereiche des Bundes und der Tarifgemeinschaft deutscher Lnder:

Soweit Ttigkeitsmerkmale (Fallgruppen) der Vergtungsordnung einen Aufstieg auerhalb des 23a (z.B. Bewhrungsaufstieg, Ttigkeitsaufstieg) oder die Zahlung einer Vergtungsgruppenzulage bzw. Zulage nach einer bestimmten Zeit einer Bewhrung, Ttigkeit usw. vorsehen, gilt 23a Satz 2 Nr. 6 entsprechend.

 

 

 

B. Fr den Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbnde:

Soweit Ttigkeitsmerkmale (Fallgruppen) der Vergtungsordnung einen Aufstieg (z.B. Bewhrungsaufstieg, Ttigkeitsaufstieg) oder die Zahlung einer Vergtungsgruppenzulage bzw. Zulage nach einer bestimmten Zeit einer Bewhrung, Ttigkeit usw. vorsehen, werden Zeiten, in denen der Angestellte mit einer krzeren als der regelmigen wchentlichen Arbeitszeit eines entsprechenden vollbeschftigten Angestellten beschftigt war, voll angerechnet.

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