BUNDESMINISTERIUM DES INNERN
Erlass vom 28.3.2003 D II 2 - 220 233/49

 

 

VII. Vergtungstarifvertrag Nr. 7 zum BAT-O fr den Bereich des Bundes und fr den Bereich der Tarifgemeinschaft deutscher Lnder

 

1. Abweichend vom Tarifgebiet West war fr den Osten in den gekndigten Ta-rifvertrgen eine Mindestlaufzeit bis zum 31. Dezember 2003 vereinbart, so dass die Wiederinkraftsetzung der alten Vergtungstabellen fr die Monate November und Dezember 2002 nicht erforderlich war.

 

2. Zu den Einmalzahlungen nach 2 des Tarifvertrages wird auf die Ausfhrungen zu 3 des VergtungsTV Nr. 35 zum BAT unter Abschnitt I Nr. 2 verwiesen. Diese gelten mit der Magabe, dass die Kappungsgrenze fr die Einmalzahlung des Absatzes 1 166,50 und die Einmalzahlung nach Absatz 2 46,25 betragen.

 

3. Zu den 3 und 4 (Grundvergtungen, Gesamtvergtungen, Ortszuschlag)

Die mit den Anlagen 1a bis 5d zum Vergtungstarifvertrag Nr. 7 vereinbarten Betrge gelten ab 1. Januar bzw. ab 1. April 2003 (Vergtungserhhung um 2,4 %; Anlagen 1a bis 5a), ab 1. Januar 2004 (Vergtungserhhung um 1,0 %; Anlagen 1b bis 5b) und ab 1. Mai 2004 (1,0 %; Anlagen 1c bis 5c). Aufgrund der Verschiebung der linearen Anpassung fr die Tarifgebiete West und Ost fr die Angestellten der Vergtungsgruppen III bis I sowie Kr. XII und Kr. XIII fllt der Zeitpunkt der linearen Anpassung nicht mit der Anhebung des Bemessungssatzes zusammen. Fr diese Angestellten waren demnach die Grundvergtungen und die Ortszuschlge fr die Monate Januar bis Mrz 2003 in den Anlagen 1 b, 3 b und 5 b gesondert zu vereinbaren.

 

Die Regelungen ber die Zahlung von Erhhungsbetrgen zum Ortszuschlag fr Angestellte der Vergtungsgruppen X bis VIII und Kr. I und Kr. II einschlielich der Besitzstandsregelung fr den Fall der Hhergruppierung ( 5 Abs. 2 Satz 3 des Tarifvertrages) wurden im Vergleich mit den gem Vergtungstarifvertrag Nr. 6 geltenden Betrgen unter Bercksichtigung des angehobenen Bemessungssatzes wieder vereinbart.

 

 

4. Die sich aus 5 des Vergtungstarifvertrages Nr. 7 zum BAT-O in Verbindung mit 35 BAT-O ergebenden Betrge der berstundenvergtungen und Zeitzuschlge sind aus den diesem Rundschreiben beigefgten besonderen Anlagen 4a bis 4d ersichtlich.

 

 

5. Erhhungssatz fr den Aufschlag in der Urlaubsvergtung gem 47 Abs.

2 Unterabs. 5 BAT-O

Unter Hinzurechnung der Bemessungssatzanhebungen zu den linearen Anpassungen gelten die folgenden Erhhungsstze:

Ab 1. Januar 2003  2,83 % (80 % von 3,54),

ab 1. Januar 2004  2,13 % (80 % von 2,66) und

ab 1. Mai 2004  0,80 % (80 % von 1,00).

 

Fr die Angestellten der Vergtungsgruppen III bis I sowie Kr. XII und Kr. XIII gelten im Jahr 2003 die folgenden Erhhungsstze:

Ab 1. Januar 2003  0,89 % (80 % von 1,11) und

ab 1. April 2003  1,92 % (80 % von 2,40).

 

Im brigen gelten die Ausfhrungen im Abschnitt I Nr. 5 Buchst. a dieses Rundschreibens entsprechend hinsichtlich aller Erhhungsstze.

 

 

6. Allgemeine Zulage

 

Fr die allgemeine Zulage gelten die folgenden Betrge:

 

Bisheriger Betrag

Neuer Betrag vom
1. Januar bis
31. Mrz 2003
Verg.Grn. III bis I
bzw. Kr. XII - XIII

Neuer Betrag
ab 1.Januar bzw.

ab 1. April 2003

Neuer Betrag

ab 1. Januar 2004

Neuer Betrag
ab 1. Mai 2004

78,38

 

81,15

83,31

84,15

92,57

 

95,85

98,40

99,38

98,75

99,85

102,24

104,96

106,01

37,03

37,44

38,34

39,36

39,76

 

Die Anrechnungsbetrge nach 8 Abs. 1 Unterabs. 1 des Tarifvertrages

erhhen sich wie folgt:

 

Bisheriger Betrag

Neuer Betrag vom
1. Januar bis
31. Mrz 2003
Verg.Grn. III bis I
bzw. Kr. XII - XIII

Neuer Betrag
ab 1.Januar bzw.

ab 1. April 2003

Neuer Betrag

ab 1. Januar 2004

Neuer Betrag
ab 1. Mai 2004

41,36

 

42,82

43,96

44,40

61,71

62,40

63,90

65,60

66,26

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