BUNDESMINISTERIUM DES INNERN

Geschftszeichen (bei Antwort bitte angeben) Q (02 28)  Datum

D 112 - 220 233/48 681 - 1985 -Angestellte   27. Juni 2000

 - 220 430/52  1949 - Arbeiter

 

 

Bundesministerium des Innern, Postfach 17 02 90, 53108 Bonn

 

Oberste Bundesbehrden

 

Abteilungen Z und BGS

 

im Hause

 

 

 

nachrichtlich:

 

Vereinigungen und Verbnde

 

 

 

Betr.: Neuregelung der Vergtungen und Lhne fr die Arbeitnehmer des Bundes

 in den Tarifgebieten West und Ost ab 1. August 2000;

 hier: Bekanntgabe der neuen Vergtungs- und Lohntabellen

 

Anla.: - 15 -

 

 

Mit Rundschreiben vom 14. Juni 2000 habe ich den Text des Kompromissvorschlags vom 13. Juni 2000 aus Stuttgart im Bereich der obersten Bundesbehrden bekannt gegeben. Dieser Text ist inzwischen als Einigung der Tarifvertragsparteien verbindlich; zur Arbeitserleichterung ist er als Anlage 1 erneut beigefgt.

 

 

Teil der Tarifvereinbarung ist die Anhebung der Vergtungen und Lhne um 2,0 % ab 1. August 2000. Im Tarifgebiet Ost steigt der Bemessungssatz ab dem selben Zeitpunkt auf 87 %. Auf der Grundlage dieser neuen Daten wurden die anliegenden Tabellen erstellt und zwischen den Tarifvertragsparteien abgestimmt. Die Tabellen werden Anlagen der noch redaktionell zu vereinbarenden Vergtungs- und Lohntarifvertrge; das Redaktionsverfahren ist noch nicht abgeschlossen.

Ich bitte im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen, die Vergtungen, Lhne usw. nach Magabe der Neuregelungen zu berechnen und zu zahlen.

 

Die Mehrausgaben drfen nur gegen Einsparungen im jeweiligen Einzelplan geleistet werden. Auf Nr. 1.4.9.1 des Haushaltsfhrungsschreibens 2000 des Bundesministeriums der Finanzen vom 22. Dezember 1999 - I I A 2 - H 1200 - 1 /00 - weise ich hin.

 

 

Im Einzelnen weise ich auf Folgendes hin:

 

1. Einmalzahlung

 

Die Vorbereitung der Zahlbarmachung der Einmalzahlung an Angestellte und Arbeiter in Hhe von 400,- DM fr die Monate April 2000 bis Juli 2000 kann auf der Grundlage meiner Durchfhrungshinweise zum Vergtungstarifvertrag Nr. 33 zum BAT erfolgen, die ich im Teil B Abschn. I Nr. 2 meines Rundschreibens vom 22.

Mrz 1999 - D 114 - 220 233/47 - 220 430/51 - (GMB/ S. 310) bekanntgegeben hatte. Ich weise jedoch darauf hink dass abweichend von der letztjhrigen Regelung die Einmalzahlung im Tarifgebiet Ost nicht durch den Bemessungssatz Ost begrenzt wird, sondern auch in Hhe von 400,- DM zu zahlen ist. Stichtag fr den Ausschluss vom Geltungsbereich, der sich bei Angestellten und Arbeitern nur auf die Einmalzahlung auswirkt, ist der 12. Juni 2000.

 

 

 

1. Vergtung der Angestellten

 

Die ab 1. August 2000 geltenden Vergtungen fr die Angestellten ergeben sich aus den Anlagen 2 bis 6 fr das Tarifgebiet West und 7 bis 11 fr das Tarifgebiet Ost.

 

Anlage 2: Tabelle der Grundvergtungen - West

Anlage 3: Tabelle der Gesamtvergtungen fr Angestellte unter 18 Jahren - West

Anlage 5: Tabelle der Gesamtvergtungen fr KR-Angestellte unter 18 Jahren - West

Anlage 4: Tabelle der KR-Grundvergtungen - West

Anlage 6: Ortszuschlagstabelle - West

 

Anlage 7: Tabelle der Grundvergtungen

Anlage 8: Tabelle der Gesamtvergtungen fr Angestellte unter 18 Jahren

Anlage 10: Tabelle der Gesamtvergtungen fr KR-Angestellte unter 18 Jahren

Anlage 9: Tabelle der KR-Grundvergtungen

Anlage 11: Ortszuschlagstabelle

 

 

Die Stundenvergtungen betragen:

 

Im Tarifgebiet West

 

In Vergtungs- DM   In Vergtungs- DM

gruppe     gruppe

X   17,57   Kr.1  19,45

IX b   18, 51   Kr. 1I  20, 38

IX a   1 8, 86   Kr. 1I I  21, 41

Vlll   19,58   Kr. IV  22,58

VII   20, 85   Kr. V  23, 78

VI a/b   22,21   Kr. Va  24,43

V c   23,93   Kr. VI  25,37

V a/b   26,21   Kr. VII  27,24

IV b   28,36   Kr. Vlll  28,87

IV a   30,80   Kr. IX  30,65

111   33,48   Kr. X  32,58

11 b   35,20   Kr. XI  34,66

1I a   37, 07   Kr. XI I  36, 73

1 b   40, 49   Kr. XI I I 39, 86

I a   44,01

I   48, 01

 

 

Im Tarifgebiet Ost

 

In Vergtungs- DM   In Vergtungs- DM

gruppe     gruppe

X   14, 71   Kr. 1  16, 28

IX b   15,49   Kr. 11  17,06

IX a   15,78   Kr. 111  17,92

Vlll   16,39   Kr. IV  18,90

VII   17,45   Kr. V  19,90

VI a/b   18,59   Kr. Va  20,45

V c   20,03   Kr. VI  21,23

V a/b   21, 94   Kr. VII  22, 80

IV b   23,74   Kr. Vlll  24,17

IV a   25,78   Kr. IX  25,66

111   28,02   Kr. X  27,27

11 b   29,46   Kr. XI  29,01

I I a   31, 03   Kr. XI I  30, 74

1 b   33,89   Kr. XIII  33,36

I a   36, 83

I   40,19

 

 

 

2. Lhne der Arbeiter

Die ab 1. August 2000 geltenden Lhne der Arbeiter und Pauschallhne der Kraftfahrer ergeben sich aus den Anlagen 12 und 13 fr das Tarifgebiet West und 14 und 15 fr das Tarifgebiet Ost.

 

Anlage 12: Monatstabellenlhne - West

Anlage 13: Pauschallhne Kraftfahrer - West

 

Anlage 14: Monatstabellenlhne - Ost

Anlage 15: Pauschallhne Kraftfahrer - Ost

 

Der im MTArb und in ergnzenden Tarifvertrgen genannte, im Rahmen der

Lohnberechnung zu bercksichtigende Betrag zur Verminderung des Monatsta

bellenlohnes betrgt ab 1. August 2000 im Tarifgebiet West fr Arbeiter der

Lohngruppen 1 bis 3 a 166,34 DM und fr Arbeiter der Lohngruppen 4 bis 9

196,46 DM sowie im Tarifgebiet Ost fr Arbeiter der Lohngruppen 1 bis 3 a 144,72 DM und fr Arbeiter der Lohngruppen 4 bis 9 170,92 DM.

 

Der Sozialzuschlag betrgt ab 1. August 2000 im Tarifgebiet West 165,61 DM und im Tarifgebiet Ost 144,08 DM.

 

Die ab 1. August 2000 geltenden auertariflichen Pauschallhne fr Chefkraftfahrer der Lohngruppen 5 und 5 a bitte ich, der folgenden Obersicht zu entnehmen:

 

Tarifgebiet West

Lohnstufen

Lohngruppe 5

Lohngruppe 5 a

 

Pauschallohn

im Pauschallohn

Pauschallohn

im Pauschallohn

 

fr Chefkraft-

enthaltene Betrge

fr Chefkraft-

enthaltene Betr

 

fahrer

i.S. des 8 Abs. 6

fahrer

ge i.S. des 8

 

 

Versorgungs-TV

 

Abs. 6 Versor-

;gungs-TV

 

 

 

 

 

DM

DM

DM

DM

1. - 8. Jahr

6.318,99

2.401,54

6.401,12

2.401,54

9. - 12. Jahr

6.436,73

2.401,54

6.521,50

2.401,54

ab 13. Jahr

6.558,19

2.401,54

6.645,71

2.401,54

 

 

Tarifgebiet Ost

Lohnstufen

Lohngruppe 5

Lohngruppe 5 a

 

Pauschallohn

im Pauschallohn

Pauschallohn

im Pauschallohn

 

fr Chefkraft-

enthaltene Betrge

fr Chefkraft-

enthaltene Betr-

 

fahrer

i.S. des 8 Abs. 6

fahrer

ge i.S. des 8

 

 

Versorgungs-TV

 

Abs. 6 Versor-

;gungs-TV

 

 

 

 

 

DM

DM

DM

DM

1. - 8. Jahr

5.497,52

2.089,34

5.568,97

2.089,34

9. - 12. Jahr

5.599,96

2.089,34

5.673,71

2.089,34

ab 13. Jahr

5.705,63

2.089,34

5.781,77

2.089,34

 

 

3. Auszubildende

 

Abweichend von den Vergtungen der Angestellten und den Lhnen der Arbeiter steigen die Ausbildungsvergtungen bereits mit Wirkung vom 1. April 2000 (ebenfalls um 2 %). Zum 1. August 2000 treten im Tarifgebiet Ost aufgrund der Anhebung des Bemessungssatzes auf 87 % erneut neue Vergtungsstze in Kraft. Es gelten die folgenden Ausbildungsvergtungen:

 

 

Tarifgebiet West

ab 1. April 2000

Tarifgebiet Ost

ab 1. April 2000 ab 1. August 2000

1. Jahr

1.128,80 DM

976,41 DM

982,06 DM

z. Jahr

1.218,02 DM

1.053,59 DM

1.059,68 DM

3. Jahr

1.299,91 DM

1.124,42 DM

1.130,92 DM

4. Jahr

1.413,54 DM

1.222,71 DM

1.229,78 DM

 

Auf den Ausschluss vom Geltungsbereich fr die bis zum 12. Juni 2000 ausgeschiedenen Auszubildenden weise ich hin. Auch wegen des frheren In-KraftTretens der erhhten Ausbildungsvergtungen ist fr die Auszubildenden keine Einmalzahlung vereinbart worden.

 

 

4. Schlerinnen, Praktikanten, rzte im Praktikum

 

 

Mit Wirkung vom 1. April 2000 gelten die folgenden Entgelte und Verheiratetenzuschlge:

Entgelt fr

Tarifgebiet West

Tarifgebiet Ost

 

ab 1. April 2000

ab 1. April 2000 ab 1. August 2000

Kranken fle eschlerin 1. Jahr

1.333,06 DM

1.153,10 DM

1.159,76 DM

Kranken fle eschlerin z. Jahr

1.441,87 DM

1.247,22 DM

1.254,43 DM

Kranken fle eschlerin 3. Jahr

1.617.17 DM

1.398,85 DM

1.406,94 DM

Pflegehelferin

1.212,16 DM

1.048,52 DM

1.054,58 DM

Praktikanten zum

 

 

 

Sozialarbeiter,

 

 

 

Sozialpdagogen,

 

 

 

Heilpdagogen

2.547,36

2.203,47

2.216,20

Verheiratetenzuschla

123,62

106,94

107,54

Pharm.-techn. Assistentin,

 

 

 

Erzieherin,

 

 

 

Krankengynast

2.165,07

1 872,79

1.883,61

Verheiratetenzuschla

117,78

101,88

102,46

Kinderpflegerin,

 

 

 

Masseur,

 

 

 

Rettun sassistenten

2.068,46

1789,22

1.799,.56

Verheiratetenzuschlag

117,78

101,88

102,46

Arzt im Praktikum 1. Jahr

2.167,26 DM

1.874,.68 DM

1.885.52DM

Arzt im Praktikum 2. Jahr

2.469,48 DM

2 136,10 DM

2.148,45 DM

Verheiratetenzuschlag

115,36 DM

99,78 DM

100,36 DM

l

Auf den Ausschluss vom Geltungsbereich fr die bis zum 12. Juni 2000 ausgeschiedenen zu ihrer Berufsausbildung Beschftigten weise ich hin. Die Einmalzahlung ist auch fr diesen Personenkreis nicht vereinbart.

 

 

5. Allgemeine Zulage fr Angestellte

 

Ab 1. August 2000 gelten die folgenden Betrge fr die allgemeine Zulage:

Bisheriger Betrag im

Tarifgebiet West

Tarifgebiet West

ab 1. August 2000

Tarifgebiet Ost

ab 1. August 2000

163,08 DM

166,34 DM

144,72 DM

192,61 DM

196,46 DM

170,92 DM

205,45 DM

209,56 DM

182,32 DM

77,03 DM

78,57 DM

68,36 DM

Anrechnungsbetrge

 

 

86,05 DM

87,77 DM

76,36 DM

128,40 DM

130,97 DM

113,94 DM

 

 

6. Zuwendung

 

Das Einfrieren der Zuwendung auf den Stand von 1993 ist bis zum 31. Oktober 2002 verlngert worden. Daraus ergeben sich fr die Zuwendung im Jahr 2000 die folgenden Vomhundertstze, die fr Angestellte und Arbeiter ab 1. August 2000 und fr die zu ihrer Berufsausbildung Beschftigten mit Wirkung vom 1. April 2000 anzuwenden sind:

 

 

Tarifgebiet West

Tarifgebiet Ost

Arbeitnehmer, Schle-

 

 

rinnen, Praktikanten

87,86 %

65,89

usw.

 

 

Auszubildende, die

 

 

unter den MantelTV fr

89,00 %

66,75

Auszubildende fallen

 

 

 

 

 

7. Erhhungssatz zum Aufschlag zur Urlaubsvergtung I Zuschlag zum Urlaubslohn

 

Der Erhhungssatz fr den Aufschlag/Zuschlag ( 47 Abs. 2 Unterabs. 2 BAT/BAT-0 bzw. 48 Abs. 3 Unterabs. 3 MTArb/MTArb-0) betrgt ab 1. August 2000 im Tarifgebiet West 1,6 % und im Tarifgebiet Ost 2,07 %.

 

 

8. Sonstige fr das Tarifgebiet Ost anzupassende Betrge

 

Durch die Anhebung des Bemessungssatzes zum 1. August 2000 von 86,5 % auf

87 % ergibt sich noch Anpassungsbedarf in Bezug auf Betrge, die im BAT/MTArb

statisch vereinbart sind:

 

a) Wechselschicht und Schichtzulagen nach 33 a BAT-O/ 29 a MTArb-0

an die Stelle des Betrages von   tritt ab 1. August 2000 der Betrag von

 

   173,00 DM   174,00 DM

   103,80 DM   104,40 DM

   77,85 DM   78,30 DM

   60,55 DM   60,90 DM

 

b) Zeitzuschlge fr Nachtarbeit und Samstagsarbeit nach 35 Abs. 1 Satz 2

 Buchst. e und f BAT-0 / 27 Abs. 1 Buchst. e und f MTArb-0

an die Stelle des Betrages von  tritt ab 1. August 2000 der Betrag von

   2,16 DM    2,18 DM

   1,08 DM   1,09 DM

 

c) Technikerzulage nach 3, Programmiererzulage nach 4 und Meisterzulage nach 6 b des Tarifvertrages ber Zulagen an Angestellte

an die Stelle des Betrages von  tritt ab 1. August 2000 der Betrag von

   38,93 DM   39,15 DM

   64,88 DM    65,25 DM

 

 

9. Berechnung der zustzlichen Umlage

Der Grenzbetrag fr die Berechnung der zustzlichen Umlage nach 8 Abs. 4 Satz 1 Versorgungs-TV betrgt ab 1. August 2000 10.422,84 DM im Tarifgebiet West und 9.067,88 DM im Tarifgebiet Ost.

Im Auftrag

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