(SR 2d BAT)
Nr. 8 Zu 33 und 35 - Zulagen - Zeitzuschlge,

berstundenvergtung -


Zulagen gem 33 und Zeitzuschlge gem 35 werden den bei Auslandsdienststellen ttigen Angestellten nicht gezahlt. Aufwandsentschdigungen und Kassenverlustentschdigungen werden nach den fr die entsprechenden Beamten geltenden Bestimmungen gezahlt.

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