(SR 2 x BAT-O)
Nr. 3 Zu 56 - Ausgleichszulage bei Arbeitsunfall und
Berufskrankheit -


56 ist auch anzuwenden, wenn der Angestellte, der lnger als 15 Jahre bei demselben Arbeitgeber eine Ttigkeit ausgebt hat, die Feuerwehrdiensttauglichkeit voraussetzt, ohne sein Verschulden feuerwehrdienstuntauglich geworden ist und deshalb diese Ttigkeit nicht mehr ausben kann.

Datenschutz