(SR 2 x BAT)
Nr. 3 Zu 55 - Unkndbare Angestellte -


Den Angestellten, die lnger als 15 Jahre bei demselben Arbeitgeber Feuerwehrdienst geleistet haben, kann auch dann nicht um Zweck, der Herabgruppierung gekndigt werden, wenn sie ohne ihr Verschulden feuerwehrdienstuntauglich geworden sind oder das 60. Lebensjahr vollendet haben und nach den landesrechtlichen Bestimmungen aus diesem Grunde die Feuerwehrttigkeit nicht mehr ausben knnen. Diesen Angestellten drfen keine Arbeiten bertragen werden, die ihnen mit Rcksicht auf ihre bisherige Ttigkeit nicht zugemutet werden knnen.

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